Brandenburg/Havel (dpa)

KZ-Prozess: Richter fordert Angeklagten zur Aussage auf

| 05.11.2021 15:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Angeklagte kommt in Brandenburg/Havel in den Gerichtssaal. Foto: Christophe Gateau/dpa
Der Angeklagte kommt in Brandenburg/Havel in den Gerichtssaal. Foto: Christophe Gateau/dpa
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Als SS-Wachmann soll der Angeklagte Beihilfe zum Mord an Tausenden KZ-Häftlingen geleistet haben. Nun steht der inzwischen 100-Jährige in Brandenburg vor Gericht.

Im Prozess um die Massentötungen von Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen hat der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann den Angeklagten eindringlich aufgefordert, über seine Tätigkeit während des Zweiten Weltkriegs auszusagen.

Der Angeklagte habe schon zwei Mal erklärt, dass er nicht in Sachsenhausen, sondern in der litauischen Armee gewesen sei, sagte Lechtermann am Freitag zum Ende des Verhandlungstags. „Wenn es so war: Dann wäre es hilfreich, wenn Sie sagen, was Sie in Litauen gemacht haben - dann können wir das nachprüfen.“

Falls der Angeklagte jedoch, wie in der Anklage verlesen, als SS-Wachmann in dem KZ gedient habe, stelle sich die Frage, ob der 100-Jährige dies nicht entsprechend im Prozess erklären solle. „Das könnte der Anstand gebieten“, mahnte der Vorsitzende Richter. Für die als Nebenkläger beteiligten Überlebenden und Nachkommen des KZ könne dies eine Genugtuung sein, sagte Lechtermann. Zwei Nebenkläger hatten den Angeklagten direkt aufgefordert, seine Beteiligung im mörderischen System des KZ einzuräumen.

Der Verteidiger des Angeklagten, Stefan Waterkamp, erklärte anschließend auf Nachfrage, er werde dies mit seinem Mandanten besprechen. Er könne aber noch nicht sagen, ob er bereits beim nächsten Prozesstag am kommenden Donnerstag eine Erklärung dazu abgeben werde.

Spurensuche in Archivmaterial

Laut Anklage soll der 100-Jährige als SS-Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen geleistet haben. Die Ermittler waren über Dokumente aus Archiven auf die Spur des 100-Jährigen gekommen, die die Tätigkeit eines Mannes mit seinem Namen, Geburtstag und Geburtsort in den SS-Wachmannschaften des KZ belegten. Der Verteidiger hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, dass sich sein Mandant nicht zu den Vorwürfen und seiner Tätigkeit während des Zweiten Weltkriegs äußern werde.

Auch spontane Äußerungen zu den Tatvorwürfen, die der Angeklagte gegenüber einem Kriminalbeamten und einem psychiatrischen Gutachter gemacht hatte, dürfen auf Antrag der Verteidigung daher nicht im Prozess verwertet werden. Am zweiten Prozesstag hatte der Angeklagte jedoch in einer spontanen Äußerung auch vor Gericht bestritten, im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein.

Als letzter Zeuge nach dem bisherigen Gerichtsplan berichtete der Nebenkläger André Lassague aus Frankreich über das Schicksal seines Vaters, der als Mitglied des französischen Widerstands im Herbst 1942 festgenommen und Anfang 1943 ins KZ Sachsenhausen verschleppt worden sei. Im Februar 1944 sei er ins Krankenrevier gekommen und sei danach gesundheitlich immer schwächer geworden. Nach Aussage seiner Kameraden sei sein Vater am 27. März im Krematorium des KZ verbrannt worden. „Seine Kameraden waren sich nicht sicher, ob er schon vollständig tot war, als er verbrannt wurde“, berichtete Lassague.

Der Prozess vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Neuruppin findet aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel statt. Von der kommenden Woche an soll der Historiker Stefan Hördler als Sachverständiger gehört werden.

In dem Konzentrationslager bei Berlin waren von 1936 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.

© dpa-infocom, dpa:211105-99-881832/3

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