Berlin (dpa)

Ganztag in der Grundschule - Bundestag bestätigt Kompromiss

| 06.09.2021 22:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Erstklässler wird mit seiner Schultüte in Sachsen-Anhalt eingeschult. Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ist beschlossene Sache. Foto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/ZB
Ein Erstklässler wird mit seiner Schultüte in Sachsen-Anhalt eingeschult. Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ist beschlossene Sache. Foto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/ZB
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Nach zähem Ringen setzt die von Angela Merkel geführte schwarz-rote Koalition noch ein letztes großes Projekt um: Grundschüler bekommen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Der Bundestag hat am Dienstag dem Kompromiss zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zugestimmt. Bund und Länder hatten sich am Abend zuvor nach langem Streit über die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss geeinigt.

Jedes Kind, das in Deutschland ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen.

Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zustimmen. Das könnte an diesem oder am nächsten Freitag passieren. Nach anschließender Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das „Ganztagsförderungsgesetz“ schließlich in Kraft treten.

Wichtige Fragen bleiben weiter ungeklärt

Vertreter von Bund und Ländern zeigten sich erleichtert, dass vor der anstehenden Bundestagswahl doch noch eine Einigung gefunden wurde und das Projekt umgesetzt werden kann. Warnungen vor Finanzierungslücken kamen vom Deutschen Städtetag. Unbeantwortet ist außerdem die Frage, wie genügend Fachkräfte für die Hunderttausenden zusätzlichen Ganztagsplätze gefunden werden sollen, die nun geschaffen werden müssen.

Der Rechtsanspruch gebe Eltern Sicherheit, dass ihr Kind verlässlich in den ersten Lebensjahren betreut werden könne, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Dienstag in Berlin. „Durch den Rechtsanspruch werden auch neue Möglichkeiten eröffnet, Kinder zu fördern und bei ihnen auch neue Talente zu erwecken.“ Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer „großartigen Nachricht für Kinder und Familien“. „Wir sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Daneben hatte die Große Koalition auch mit der Fachkräftesicherung für Unternehmen für den Ganztagsausbau geworben.

Der geplante Rechtsanspruch wird zwar größtenteils begrüßt. FDP, Linke und Deutscher Städtetag weisen allerdings auf das Problem hin, dass für die Erfüllung dieses Anspruchs noch Zehntausende pädagogische Fachkräfte fehlen. „Auf die nächste Bundesregierung kommt viel Arbeit zu, wenn sie das Versprechen an Kinder und Eltern mit Leben füllen will“, sagte der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly. Es brauche eine echte Fachkräfteoffensive. „Ohne ausreichend Personal gibt es nun mal keinen Ganztag“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Birke Bull-Bischoff.

Eine „Ausbildungsoffensive“ forderte auch der Städtetag: „Schon jetzt suchen viele Städte händeringend nach Erzieherinnen und Erziehern und Sozialpädagogen“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy am Dienstag. Die Kommunen befürchten zudem auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Rechtsanspruch ist ihrer Ansicht nach nicht genügend ausfinanziert.

GEW mahnt qualitätsvolle Betreuung an

Die Bildungsgewerkschaft GEW pocht auf gute Qualität: „Ganztag ist eine Bildungsaufgabe. Die Kinder lediglich zu betreuen, damit die Eltern arbeiten gehen können, wird weder den Bedürfnissen der Mädchen und Jungen gerecht“, sagte die Vorsitzende Maike Finnern.

In einigen Bundesländern - vor allem im Osten, in Hamburg und Berlin - gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung. In anderen Ländern, etwa Baden-Württemberg, müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Geschätzt wird inzwischen, dass ein Bedarf von rund 600.000 zusätzlichen Plätzen besteht. Ursprünglich war die Große Koalition von 800.000 bis eine Million Plätzen ausgegangen.

Über die Finanzierung hatten Bund und Länder lange gestritten. Die Länder hatten gefordert, dass der Bund, wenn er ein Gesetz für einen Rechtsanspruch auf den Weg bringt, auch genug Geld für die Umsetzung bereitstellen müsse. Berlin wird sich nun, wie zuvor bereits zugesagt, mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten für Ganztagsplätze beteiligen. Das kann Geld für den Bau neuer Räumlichkeiten an Grundschulen sein, aber auch für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten.

„Eine Schippe draufgelegt“, wie es hieß, wurde bei den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Hier will der Bund die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr, als zuletzt zugesagt. Der Rechtsanspruch ist ein letztes großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, das die scheidende Große Koalition noch umsetzt.

© dpa-infocom, dpa:210906-99-117860/11

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