
Bundesgerichtshof
BGH bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Verbraucherverbände
Zweimal hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und den EuGH zurate gezogen. Jetzt steht fest: Verbraucherschützer dürfen vor Gericht gegen Datenschutzverstöße vorgehen.
Von
dpa