Düsseldorf (dpa)
Freispruch für Kölsch-Brauereien im Prozess um Bierkartell
Haben sich mehrere Brauereien zwischen 2006 und 2008 über Preiserhöhungen für Kölsch verständigt und so gegen das Kartellrecht verstoßen? Das beschäftigt die Justiz in Düsseldorf immer noch.
Im Düsseldorfer Verfahren um ein angebliches Bierkartell sind drei Kölsch-Brauereien und zwei ihrer Manager vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen worden.
Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts habe keine Absprachen zwischen den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell feststellen können, teilte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung am Mittwoch mit.
Das Bundeskartellamt hatte gegen die drei Brauereien Bußgelder von mehr als 8 Millionen Euro verhängt. Dagegen waren sie vor das OLG gezogen. In dem Gerichtsverfahren ging es um die Frage, ob die Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW im September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen haben.
Dafür fand das Gericht bei seinen Zeugenvernehmungen keine Belege. Lediglich 2 der insgesamt 14 Zeugen glaubten, sich an das Treffen erinnern zu können. Die Erinnerung des einen sei für eine Verurteilung zu vage gewesen, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Die Aussage des anderen Zeugen sei nach Auffassung des Senats insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch gewesen.
Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2013 und 2014 im Zuge des Bierkartell-Verfahrens Geldbußen in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die Brauereien sollen sich bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen haben. Der Fall beschäftigt noch immer die Justiz: Das OLG Düsseldorf verhandelt derzeit erneut über den Einspruch des Brauereiriesen Carlsberg Deutschland gegen den vom Kartellamt gegen ihn verhängten Bußgeldbescheid über 62 Millionen Euro.
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