Düsseldorf (dpa)

Entschädigungen für Ungeimpfte in Quarantäne eingestellt

| 10.09.2021 08:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wer freiwillig ohne Impfung bleibt, muss im Fall einer Quarantäne zunehmend auf Lohnfortzahlung verzichten. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa
Wer freiwillig ohne Impfung bleibt, muss im Fall einer Quarantäne zunehmend auf Lohnfortzahlung verzichten. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa
Artikel teilen:

Wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, kann dies tun. In NRW bekommen Ungeimpfte nun deswegen keine Entschädigung mehr bei quarantänebedingten Verdienstausfalls. Auch andere Länder diskutieren.

Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt Nordrhein-Westfalen demnächst in der Regel keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte. Das Land werde entsprechend dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zum 11. Oktober die Regelung für Ungeimpfte auslaufen lassen, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Einen Anspruch hätten jedoch weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen könnten. Das gelte auch für Genesene und Geimpfte, die aufgrund von so genannten Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten.

Quarantäne könnte durch Impfung vermieden werden

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diesen Schritt bereits am Donnerstag im Landtag angekündigt und dabei den Begriff der Lohnfortzahlung genannt. Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung.

Im Gesetz stehe aber klar, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden könne, bestehe kein Anspruch, erläuterte Laumann. Die Quarantäne könne nach seiner Auffassung keine gesamtstaatliche Aufgabe auf Dauer bleiben.

Nach Ministeriumsangaben wurden in NRW bislang rund 120 Millionen Euro für Entschädigung des Verdienstausfalls in Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Quarantäne ausgegeben. Laumann begründete den Kurswechsel am Freitag damit, dass mittlerweile ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe, so dass der Grund für die bisherige Ausnahmeregelung entfallen sei.

Auch Bayern will keine Entschädigung mehr zahlen

Auch in Bayern sollen Ungeimpfte aus Sicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung haben, wenn sie in Quarantäne müssen.

„Wenn die Impfung zumutbar ist und nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, dann gibt es irgendwann auch keinen Grund mehr, dass diese Verdienstausfallsentschädigung letztlich vom Steuerzahler wieder gezahlt wird“, sagte er am Donnerstagabend in der Sendung „Maybrit Illner“ im ZDF. In Bayern seien das insgesamt bislang schon 83 Millionen Euro gewesen.

Die Länder diskutieren

Nach dem Infektionsschutzgesetz sei das derzeit rechtlich schon möglich, betonte er. Auch in anderen Bundesländern wird darüber diskutiert, Nicht-Geimpften Verdienstausfälle, nicht mehr vom Staat aus auszugleichen, die wegen Quarantäne entstehen.

Baden-Württemberg hatte dies bereits angekündigt - und laut Gesundheitsministerium sei davon auszugehen, dass bis 15. September jeder eine Impfmöglichkeit gehabt haben werde.

Wer in Rheinland-Pfalz nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Zur Begründung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Donnerstag mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, „dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben“.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, erklärte die Sprecherin.

© dpa-infocom, dpa:210910-99-162376/3

Ähnliche Artikel