München (dpa)
Nach Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel
Weil er seine Ex-Freundin geschlagen haben soll, ist der Fußball-Star Jérôme Boateng zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Doch die Staatsanwaltschaft gibt sich mit dem Urteil womöglich nicht zufrieden.
Nach der Verurteilung von Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung.
„Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen“, sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.
Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.
Die Anklagebehörde warf Boateng vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung.
Das Gericht ging in seinem Urteil am Donnerstag von „einem Faustschlag“ ins Gesicht aus. Boateng (33), der seit Kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück. Dass es damals in der karibischen Luxusanlage mit Privatpool und Bediensteten eine Eskalation gab, räumte er vor Gericht ein. Geschlagen, so betonte er, habe er seine Ex-Freundin aber nie. Sein Verteidiger beantragte Freispruch. Sein Mandant müsse „zwingend freigesprochen werden“, forderte Kai Walden in seinem Schlussplädoyer.
Seit 2007 führten die beiden ihren übereinstimmenden Angaben zufolge eine „On-Off-Beziehung“, seit 2015 streiten sie vor dem Familiengericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder.
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