Berlin/München (dpa)

Quarantäne und Tests gehen für Ungeimpfte ins Geld

Sascha Meyer, Jörg Ratzsch und Marco Hadem, dpa
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Von Sascha Meyer, Jörg Ratzsch und Marco Hadem, dpa
| 22.09.2021 11:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Corona-Schnelltest wird durchgeführt. Foto: Sven Hoppe/dpa
Ein Corona-Schnelltest wird durchgeführt. Foto: Sven Hoppe/dpa
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Für Menschen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, wird der Alltag bald schwieriger. Das gilt auch finanziell - beim schnellen Testen und dazu nun noch bei möglichen Lohneinbußen.

In der Corona-Krise müssen sich Nicht-Geimpfte im Herbst auf mehr finanzielle Erschwernisse gefasst machen. Für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Quarantäne soll es für die meisten spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr geben.

Das beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich bei Beratungen am Mittwoch. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen zu nutzen sind, meist selbst bezahlt werden. Aus Gewerkschaften, von Patientenschützern und der Opposition kam Kritik.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in Berlin, es gehe nicht um Druck, sondern auch um Fairness. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien, mitzahlen. Der Vorsitzende der Länderminister, Klaus Holetschek aus Bayern, sprach von einem Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Pandemie Verantwortung übernehmen müssten. Wer eine Impfung aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer ablehne, könne nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für Verdienstausfall aufkomme. „Das wäre unsolidarisch“, sagte der CSU-Politiker.

Bei den Beratungen ging es um eine einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits zuvor entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Dies sieht das bestehende Bundesinfektionsschutzgesetz schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Impfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen ausreichend Impfstoff da ist, soll dies nun auch umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst. Bremen und Thüringen enthielten sich bei der Abstimmung.

Konkret geht es um Nicht-Geimpfte, für die als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne angeordnet wird. Die Länder wollen ihnen nun keine Entschädigung für Verdienstausfälle mehr zahlen, wenn sie keine vollständige Impfung haben, obwohl für sie eine Impfempfehlung vorliegt. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Weiterhin gezahlt werden sollen Entschädigungen laut dem Beschluss aber unter anderem, sofern „eine medizinische Kontraindikation“ gegen eine Corona-Impfung durch ärztliches Attest bestätigt wird. Generell haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche von 67 Prozent. Dabei bekommt man das Geld zunächst weiter vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also wenn man sich mit Corona infiziert.

Wie Spahn erläuterte, wurde das Datum 1. November gewählt, damit auch Menschen, die sich jetzt noch für Impfungen entscheiden, Zeit bleibt - und sie nicht von der Regelung betroffen sind. Thüringens Ministerin Heike Werner (Linke) sagte, sie hätte sich einen späteren Zeitpunkt gewünscht, um noch mehr Menschen durch Aufklärung und die richtigen Argumente von einer Impfung überzeugen zu können“.

Die IG Metall erklärte, Impfen laute das Gebot der Stunde. „Aber den Konflikt um Impfungen in die Betriebe zu verlagern und so die Belegschaften zu spalten war, ist und bleibt falsch“, sagte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, die Entscheidung habe „Tür und Tor geöffnet, dass gesellschaftliche Mehrheiten über individuelle Ansprüche der Grundversorgung entscheiden“.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte: „Natürlich kann man versuchen, so auf Ungeimpfte Druck zu machen“. Es könne aber bedeuten, dass keiner mehr Kontaktpersonen nenne und sich Kontakte unter Falschnamen eintragen, schrieb er auf Twitter. Linke-Experte Achim Kessler kritisierte, mit dem Ende kostenloser Tests und der Entschädigungen lasse sich die Pandemie nicht bekämpfen. „Im Gegenteil führt das zu mehr unentdeckten Ansteckungen und zu weniger Bereitschaft, die notwendigen Quarantänezeiten auch einzuhalten.“

Das Ende der seit Anfang März vom Bund finanzierten „Bürgertests“ für alle ab dem 11. Oktober hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bereits beschlossen. Dies setzt nun eine neue Verordnung um. Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere können demnach aber noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kurzem eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt.

Generell weiter gratis testen lassen können sich Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Um weiterhin kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.

© dpa-infocom, dpa:210922-99-312296/6

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