Aurich
An die Urne dürfen alle – auch Menschen mit rechtlichem Betreuer
Wahlvorstände sind darauf eingestellt, dass einige Wähler einen Betreuer mit in die Kabine nehmen, um ihre Stimme abzugeben. Symbolfoto: DPA
Seit 2019 sind grundsätzlich alle Erwachsenen wahlberechtigt. Die Werkstätten für behinderte Menschen stellen fest: Viele unserer Beschäftigten und Bewohner haben angekündigt, wählen gehen zu wollen.
Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden