Karlsruhe/Köln (dpa)
Freisprüche nach Kölner Archiv-Einsturz aufgehoben
Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 erschüttert bundesweit. Erst kurz vor der Verjährung ergehen Urteile. Nun hebt der Bundesgerichtshof die Freisprüche von zwei Bauleitern auf. Der Prozess muss komplett neu aufgerollt werden.
Alles zurück auf Anfang - zwölf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Freisprüche von zwei Bauleitern vollumfänglich kassiert.
Die Urteile des Landgerichts Köln vom Oktober 2018 seien in allen Bereichen aufzuheben, eine andere Kammer muss nun neu verhandeln, sagt der Vorsitzende Richter Ulrich Franke und findet deutliche Worte. Das Landgericht habe seinerzeit die fehlenden Abstimmungen auf der Baustelle nicht berücksichtigt, das Fehlen engmaschiger Kontrollen und die „gehäufte Anzahl von Zwischenfällen außer Betracht gelassen“, moniert er. „Darin liegt der Rechtsfehler.“
Alles auf Anfang
Zwar hatte das Landgericht seinerzeit durchaus eine Verletzung der Sorgfaltspflichten der beiden Männer festgestellt. Fälschlicherweise habe es dann aber den Schluss gezogen, dass dies nicht die Ursache für die Katastrophe vom 3. März 2009 gewesen sei. Genau das sei aber nicht ausreichend geprüft worden. „Ein neues Tatgericht wird möglicherweise noch eine Pflichtverletzung feststellen können“, sagt Franke. Der Ausgang ist allerdings offen. Am Ende könnte auch ein neuer Freispruch für die Bauleiter stehen. Neue Zeugen werden nun in Köln gehört werden, Sachverständige geladen. Nur die Anklage, die verlesen werden wird, bleibt gleich.
Nebenkläger Marvin Pagel, der inzwischen 18 Jahre alte Halbbruder von einem der Opfer, weiß zunächst nicht, ob er lachen oder weinen sollte. „Es geht mir nicht um Sühne“, sagt der bescheiden wirkende junge Mann. „Sondern darum, dass geklärt wird, was passiert ist, warum es passiert ist und ob jemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.“ Andererseits bedeute es für seinen Mandanten natürlich nun eine Tortur, wenn das ganze Verfahren von neuem beginne, ergänzt Pagels Anwalt aus der Vorinstanz, Bernhard Scholz.
Zu dem dramatischen Einsturz war es gekommen, als Arbeiter während Bauarbeiten an einer U-Bahn-Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Archivs einen großen Steinblock in der Baugrube lassen, als dieser sich nicht entfernen lässt. In der Folge bilden sich Fehlstellen in der Betonwand, die die Baugrube umschließt. Sie gibt nach - rund 5000 Kubikmeter Wasser und Kies strömen hinein. Ein riesiger Hohlraum bildet sich unter dem Archiv, das nach vorne wegkippt und zwei angrenzende Wohngebäude mitreißt. Die beiden Opfer, Pagels 17 Jahre alter Halbbruder und ein 24 Jahre alter Anwohner, werden unter dem Schutt begraben und erst Tage später geborgen.
Drama und Trauma
Jahre vergehen, bis es kurz vor der Verjährung zu Anklagen und schließlich 2018 zum Prozess kommt. Ergebnis unter anderem: Die zwei Freisprüche für die beiden Bauleiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision zum BGH eingelegt. Während der Verhandlung dazu im Juli nennt die Bundesanwältin das Kölner Urteil „durchgehend rechtsfehlerhaft“. Das sieht der BGH nun ähnlich.
Bis heute sind die Menschen, die den Einsturz miterleben mussten, traumatisiert. Viele verloren ihr Zuhause, ihr gesamtes Hab und Gut. Unzählige Dokumente werden verschüttet. Der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro. „Vor dem Tod der beiden Menschen verblasst jedweder Schaden“, sagt BGH-Richter Franke. Köln hat inzwischen ein neues Stadtarchiv. Anfang September wurde es eröffnet. Drama und Trauma um das alte Archiv bleiben. Der neue Prozess wird die Stadt bald wieder beschäftigen.
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