Düsseldorf (dpa)

Zehn Jahre Haft wegen Mordes für „Ibrahim, den Deutschen“

| 26.11.2021 14:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der angeklagte IS-Terrorist Nils D. im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts. Foto: Oliver Berg/dpa
Der angeklagte IS-Terrorist Nils D. im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts. Foto: Oliver Berg/dpa
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Die Zustände im IS-Gefängnis von Manbidsch in Syrien waren unfassbar grausam. Nun ist klar: Unter den Folterern, die dort Gefangene quälten und umbrachten, war auch ein Deutscher.

Maskiert und schwarz gekleidet verbreitete er Leid und Schrecken. Nils D. aus Dinslaken war der gefürchtete Folterer Abu Ibrahim al-Almani („Ibrahim der Deutsche“), hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Freitag befunden.

Der Deutsche wurde zu zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Er habe in einem Gefängnis der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien 2014 den 25-jährigen Gefangenen Hassan M. zu Tode gefoltert. In zwei weiteren Fällen von mutmaßlichen Foltermorden sprach das Gericht den heute 31-Jährigen frei.

Nils D. entging einer lebenslangen Haftstrafe, weil er umfassend gegen seine islamistischen Komplizen ausgesagt hatte und in zahlreichen weiteren Verfahren als Belastungszeuge aufgetreten war. Er habe damit geholfen, die Anschlagsgefahr in Deutschland deutlich zu verringern.

Gräueltaten im syrischen Gefängnis

Umso schwerer wiege sein Verhalten in Syrien: Mal soll ein Gefangener Zigaretten ins Foltergefängnis geschleust haben, mal lautete der Vorwurf Gotteslästerung. Die Auslöser waren banal, für die D. mit seinen Komplizen die berüchtigte Balango-Folter anwendete.

Gefangene wurden mit den Armen hinter dem Rücken gefesselt und an Stangen unter der Decke hochgezogen, bevor die Folterschergen mit Kabeln, Knüppeln, Stangen und Fäusten zuschlugen. „Die Unantastbarkeit ihrer Religion war ihnen wichtiger als das Leben der Gefangenen“, sagte der Vorsitzende Richter Jan van Lessen nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer.

Der 31-Jährige soll so heftig auf die gefesselten Gefangenen eingedroschen haben, dass ihm dabei einmal sogar der Stock zerbrach. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld beantragt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Nils D. war bereits 2016 vom gleichen Gericht als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hat diese Strafe bereits verbüßt. Er gehörte der berüchtigten „Lohberger Brigade“ von Salafisten aus dem Zechenviertel Dinslaken-Lohberg an, die sich in Syrien dem IS angeschlossen hatten.

Das Selbstmordattentat seines Cousins habe er regelrecht bejubelt, so das Gericht am Freitag. Mitleid mit seinen Opfern oder gar Reue habe er nicht gezeigt.

Vor fünf Jahren war das gleiche Gericht noch davon ausgegangen, dass D. „nur“ einem Sturmtrupp, einer Spezialeinheit des IS, angehörte, die Verdächtige festnahm, was er auch zugegeben hatte. Doch nach seiner Verurteilung tauchten ehemalige Gefangene auf, die aussagten, welches Unwesen der Deutsche in einem Gefängnis des IS im syrischen Manbidsch als einer der Folterer trieb. Er selbst hatte dies bestritten.

Dort wurden Gefangene bis zur Bewegungsunfähigkeit gefoltert und schwer zugerichtet den anderen Gefangenen zur Abschreckung zur Schau gestellt, berichtete van Lessen. 20 bis 35 Gefangenen waren in eine Zelle gepfercht, so dass sie sich nicht einmal hinlegen konnten.

Gewaltrausch wegen „Gotteslästerung“

Der 25-jährige Hassan M. soll für die Freie Syrische Armee gegen den IS gekämpft haben, bevor er der laut Gericht „gefährlichsten Terrorgruppe der Welt“ in die Hände fiel. Er sei gefoltert worden, um Namen seiner Mitkämpfer preiszugeben. Dann soll er etwas gerufen haben, dass seine Mitgefangenen als Gotteslästerung verstanden. Die herbeigerufenen Wärter, darunter Nils D., seien daraufhin in einen wahren Gewaltrausch geraten, hätten lange mit Fäusten und einem Knüppel auf Hassan M. eingeprügelt und ihn dabei als „Kuffar“ - Ungläubigen - beschimpft.

Hassan M. sei spätestens zwei Tage später noch im Verhörraum gestorben. Der Mann, der dies alles später bezeugte, sagte, dass er dabei an einer weiteren Stange direkt neben Hassan M. hing - und ebenfalls gefoltert wurde.

Wofür D. eine Strafe von viereinhalb Jahren Haft bereits abgesessen hat: Vermummt und mit einer Kalaschnikow bewaffnet, war der arbeitslose Hauptschulabsolvent in Syrien regelmäßig im Morgengrauen ausgeschwärmt, um vermeintliche Spione und Deserteure zu verhaften. Er selbst hatte berichtet, wie die Frauen kollabierten und die Kinder schrien, wenn er die Männer aus den Häusern zerrte.

Ein Komplize aus Deutschland posierte mit einem abgeschlagenen Kopf an einem Kreisverkehr für ein Foto, danach ging man essen. D. selbst ist auf einem Foto zu sehen, wie er einem Gefangenen lachend eine Pistole an den Hinterkopf hält.

Häufiger haben man die Gefangenen nachts vor einer Wand antreten lassen, während die Wärter ihre Waffen durchluden: für Schein-Hinrichtungen.

Vom ganzen Ausmaß der Gräueltaten des IS habe er erst aus den Gerichtsakten erfahren, hatte Nils D. vor fünf Jahren in seinem Schlusswort beteuert. Er wolle mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben. Diesmal hatte er auf ein Schlusswort verzichtet.

© dpa-infocom, dpa:211126-99-154422/7

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