Vilnius (dpa)

Litauen verlängert Ausnahmezustand an Grenze zu Belarus

| 07.12.2021 16:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Ein litauischer Grenzschützer steht an der litauisch-belarussischen Grenze. Das osteuropäische Land will den Ausnahmezustand in seiner Grenzregion bis zum 14. Januar 2022 verlängern. Foto: -/State Border Guard Service/dpa
Ein litauischer Grenzschützer steht an der litauisch-belarussischen Grenze. Das osteuropäische Land will den Ausnahmezustand in seiner Grenzregion bis zum 14. Januar 2022 verlängern. Foto: -/State Border Guard Service/dpa
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Tausende Menschen hoffen, über die EU-Außengrenzen nach Polen oder in die baltischen Staaten zu gelangen. Als direkter Nachbar von Belarus ist Litauen besonders stark betroffen.

In der Krise um Migranten an der östlichen EU-Außengrenze zu Belarus hat Litauen den Ausnahmezustand in seiner Grenzregion bis zum 14. Januar 2022 verlängern.

Das Parlament des baltischen EU- und Nato-Landes stimmte einstimmig dem Beschluss der Regierung in Vilnius zu. „Die Bedrohungen, die zur Einführung dieser Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung geführt haben, sind immer noch vorhanden“, sagte Parlamentspräsidentin Viktorija Cmilyte-Nielsen.

Angesichts der Lage an der EU-Außengrenze zu Belarus hatte Litauen am 10. November für einen Monat den Ausnahmezustand ausgerufen - er gilt entlang dem Grenzstreifen und fünf Kilometer landeinwärts. Anders als eigentlich vorgesehen werden vorerst aber keine Abschnitte entlang der Grenze zu Polen unter die Sonderregelung gestellt.

Seit Wochen versuchen Tausende Migranten, von Belarus über die EU-Außengrenzen nach Polen oder in die baltischen Staaten zu gelangen. Die EU wirft dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, er habe gezielt Menschen aus Krisenregionen nach Minsk einfliegen lassen, um sie dann in die EU zu schleusen und dort die Lage zu destabilisieren. Die Zahl der versuchten illegalen Grenzübertritte ging in Litauen zuletzt zurück.

© dpa-infocom, dpa:211207-99-291673/2

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