Karlsruhe (dpa)
BGH schließt NSU-Mammutprozess ab
Vor gut zehn Jahren flog der rechtsterroristische NSU auf. Zehn Morde, Dutzende Verletzte und Banküberfälle gehen auf sein Konto. Nun hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Kapitel beendet.
Es ist der wohl emotionalste Moment während der Urteilsverkündung im Bundesgerichtshof: Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer liest in chronologischer Reihenfolge die Namen all jener vor, die der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) ermordet hat. Von Enver Simsek bis Michèle Kiesewetter.
Der NSU habe „größtes Leid verursacht“, sagt Schäfer. Den Hinterbliebenen, aber auch den Opfern der Bombenanschläge und den Zeugen der Banküberfälle sei zu wünschen, dass sie die Kraft gefunden haben oder noch finden werden, „ihr Leben zu meistern“.
Urteil gegen NSU-Helfer André E. bestätigt
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch ist der Mammutprozess um die rechtsextreme Terrorserie des NSU abgeschlossen. Konkret ging es um die Strafe von zweieinhalb Jahren gegen NSU-Unterstützer André E. (Az. 3 StR 441/20). Der dritte Strafsenat am BGH sah keine Rechtsfehler oder Lücken in der Argumentation des Oberlandesgerichts (OLG) München bei dessen Urteil aus dem Jahr 2018. Die Revisionen von E. sowie der Bundesanwaltschaft blieben erfolglos.
Damit sei das gesamte OLG-Urteil rechtskräftig, machte Schäfer deutlich. Keineswegs abgeschlossen sind damit allerdings die juristische und noch viel weniger die politische Aufarbeitung.
Anfang November jährte sich zum zehnten Mal der Tag, an dem der NSU aufflog - und eine ganze Nation erschütterte. Staunen und Entsetzen darüber, dass eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unerkannt Migranten ermorden, Sprengstoffanschläge verüben und Banken ausrauben konnte. Fotos von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gingen um die Welt. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin.
Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt
Nach über 400 Verhandlungstagen hatte das OLG Zschäpe als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Ihre Revision verwarf der BGH in diesem Sommer. Auch die Urteile gegen drei weitere NSU-Helfer sind schon seit einiger Zeit rechtskräftig.
Somit war der Fall E. der erste und absehbar einzige, über den der BGH verhandelt hat. Hintergrund ist, dass hier auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel einlegte - sie hatte zwölf Jahre Haft unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord gefordert. Der 42-Jährige selbst hingegen hatte auf Freispruch plädieren lassen.
Ob er seine Strafe im Gefängnis absitzen muss, wird geprüft. Mehr als die Hälfte der zweieinhalb Jahre war er schon in Untersuchungshaft. Das wird angerechnet, einiges könnte zur Bewährung ausgesetzt werden.
Mehrere Bahncards organisiert
Die OLG-Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009, 2010 und 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren - aber Fotos von Böhnhardt und Zschäpe trugen. Zu dieser Zeit soll er davon ausgegangen sein, dass sich die beiden und Mundlos mit terroristischen Absichten zusammengeschlossen hatten.
2000 und 2003 hatte E. laut OLG-Urteil Wohnmobile angemietet, die der NSU bei zwei Raubüberfällen und dem Bombenanschlag in Köln benutzte. Außerdem gab er Zschäpe 2007 den Ausweis seiner Frau, damit sie sich bei einer Zeugenvernehmung bei der Polizei mit falschen Personalien vorstellen konnte. Er begleitete sie auch zu dem Termin. Aus Sicht der Münchner Richter ahnte er damals aber noch nichts von den Plänen der Terroristen. Sie sprachen E. daher in diesen Punkten frei.
Der BGH beanstandete die Urteilsbegründung des OLG nicht. Richter Schäfer machte deutlich, dass der BGH als Revisionsinstanz nur prüfe, ob es etwa Rechtsfehler oder Lücken in der Argumentation gebe. Wichtig sei dabei, dass man aufgrund der Aktenlage zu denselben Schlüssen kommen kann - aber nicht zwingend kommen muss.
Solange keine gravierenden Verstöße vorliegen, die zum Nachteil einer Seite führen, bewertet der BGH nicht inhaltlich, wie die vorherige Instanz gewichtet hat. Auch wurden bei der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen keine Zeugen gehört. Ergeben sich keine Einwände, müsse man das Urteil hinnehmen, erklärte Schäfer - auch wenn eine andere Würdigung der Beweise „möglich oder sogar näherliegend gewesen wäre“.
Opfer-Angehörige empört
Gamze Kubasik, Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, reagierte empört: „Schon das Urteil in München, zu dem die Neonazis im Gericht applaudierten, war für mich erschreckend und macht mich heute noch wütend“, teilte sie mit. „Wie deutsche Richter dieses Urteil nun bestätigen können, ohne rot zu werden, kann ich nicht fassen.“
Sie habe das Vertrauen in die Justiz verloren und das Gefühl, „dass Nazis besser in Deutschland behandelt werden als andere Angeklagte“. Auch Politiker etwa von Grünen und Linke äußerten sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht bis verärgert.
Schon nach dem OLG-Urteil hatte es Kritik gegeben, dass weder das Münchner Verfahren noch Untersuchungsausschüsse zum NSU im Bundestag und mehreren Landtagen alle Zusammenhänge aufdecken konnten. Vermutet wird unter anderem, dass das NSU-Trio noch mehr Helfer hatte.
Daher geht auch die juristische Aufarbeitung noch weiter. Mindestens neun andere mutmaßliche Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU sind namentlich bekannt. So sagte Bundesanwalt Jochen Weingarten nach der Urteilsverkündung auch, der sogenannte NSU-Prozess habe mit der Entscheidung einen vollständig rechtskräftigen Abschluss gefunden - „dies aber nur für die Angeklagten und die angeklagten Taten“.
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