Berlin (dpa)
Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Feuerwerk
Es bleibt dabei - Böllerverbot an Silvester. Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Regelung des Bundesinnenministeriums in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht mitteilte.
Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. (Az: 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1 L 562/21 und VG 1 L 565/21)
Es verfolge das Ziel, die Zahl der Verletzungen durch einen unsachgemäßen Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu reduzieren und so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen, so die Richter mit Blick auf die Corona-Lage. Dass das Verbot dafür geeignet ist, zeigen aus ihrer Sicht Zahlen aus Berlin vom vergangenen Jahreswechsel: Allein im Berliner Unfallkrankenhaus Marzahn werden demnach üblicherweise 50 bis 75 Menschen zu Silvester eingeliefert, im vergangenen Jahr seien es lediglich 10 gewesen.
Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich, so das Gericht. Darum sei es zulässig, dass es für das Verbot kein Gesetz gebe. Dies hatten die Kläger als nicht zulässig kritisiert. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Die Berliner Gerichte sind wegen des Amtssitzes des Bundesinnenministeriums zuständig.
Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt und damit eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt.
© dpa-infocom, dpa:211228-99-522548/3