Paris (dpa)

Frankreich lockert Quarantäne-Regeln für Infizierte

| 02.01.2022 09:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nachbarland Frankreich lockert die Quarantäne-Fristen für vollständig Geimpfte. Foto: Gao Jing/XinHua/dpa
Nachbarland Frankreich lockert die Quarantäne-Fristen für vollständig Geimpfte. Foto: Gao Jing/XinHua/dpa
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Trotz explodierender Corona-Zahlen lockert Frankreich die Quarantäne-Fristen für vollständig Geimpfte. Dies solle einen Zusammenbruch der Wirtschaft verhindern, betont der Gesundheitsminister.

Ungeachtet einer Rekordzahl von Corona-Neuinfektionen verkürzt Frankreich seine Quarantäne-Fristen.

Vollständig Geimpfte müssen im Fall einer Infektion von Montag an nur noch sieben Tage in Quarantäne, kündigte Gesundheitsminister Olivier Véran in der Sonntagszeitung „Le Journal du Dimanche“ an. Die Quarantäne kann mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test auf fünf Tage verkürzt werden. Für nicht oder nicht vollständig Geimpfte bleibt es bei einer Quarantäne von zehn Tagen, die mit einem negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden kann.

Kontaktpersonen, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind, müssen weiterhin sieben Tage in Quarantäne. Vollständig geimpfte Kontaktpersonen müssen hingegen in Frankreich ab Montag nicht mehr in Quarantäne, vorausgesetzt sie testen sich binnen sechs Tagen jeweils jeden zweiten Tag. Die entsprechenden Tests gibt es gratis in der Apotheke.

Furcht vor Stillstand

Die Lockerung der Quarantäne-Regeln solle eine Destabilisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens verhindern, betonte Véran. Denn wenn sich ganz Frankreich in Quarantäne befände, käme das Land zum Stillstand. Alleine am Samstag gab es mehr als 219.000 registrierte Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der registrierten Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche, lag zuletzt bei 1456.

Um in Frankreich als vollständig geimpft zu gelten, müssen Menschen spätestens sieben Monate nach ihrer Immunisierung die Auffrischimpfung erhalten haben. Diese Frist werde ab dem 15. Februar auf vier Monate verkürzt, kündigte der Gesundheitsminister an.

Der vollständige Impfstatus soll vom 15. Januar auch zur Voraussetzung für den digitalen Corona-Pass werden. Dieser 2G-Nachweis ist Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen, Cafés und Restaurants und wird für Fernreisen per Zug oder Flugzeug benötigt.

Verschärfungen

Unterdessen greifen von diesem Montag an auch einige Verschärfungen der Corona-Regeln in Frankreich. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt dann bereits für Kinder ab sechs Jahren, bislang war dies erst ab elf Jahren der Fall. Außerdem wird in den Zügen zunächst für drei Wochen das Essen und Trinken verboten. Zumeist schon seit Donnerstag oder Freitag gilt in den Städten auch draußen wieder eine Maskenpflicht für Menschen ab elf Jahren. Zuständig für die konkrete Regelung sind die Kommunen.

© dpa-infocom, dpa:220102-99-563965/2

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