Berlin (dpa)
Lauterbach pocht auf einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ist sie zum Schutz von Hochbetagten und Kranken nötig - oder ist sie gar nicht umsetzbar? Im Streit um die Impfpflicht in Heimen und Kliniken scheinen die Fronten verhärtet.
Im Streit um die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal pocht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen den Willen Bayerns und der CDU auf Vollzug durch die Länder.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat seine eigenen umstrittenen Äußerungen klargestellt. „Nach derzeitigem Stand ist die Umsetzung kaum möglich“, sagte der CSU-Chef in München. Generell stellte Söder klar, auch Bayern stehe weiter zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der Bund müsse aber jetzt „nachbessern und nachlegen“, damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei. „Das Gesetz gilt, und wir werden mit allen daran arbeiten, Umsetzungsmöglichkeiten zu erleichtern“, so Lauterbach.
Söder betonte, sowohl die Kommunen als auch die Einrichtungen würden Alarm schlagen, es gebe eine tiefe Besorgnis, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollten inklusive einer Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen. „So jedenfalls wie jetzt endet es im Chaos und schadet dem gesamten bemühen zu impfen“, sagte er. Bayern werde deshalb alle Spielräume nutzen, die Umsetzung „vorläufig“ auszusetzen.
Lauterbach warf Söder indirekt vor, Konflikten mit den Gegnern der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus dem Weg gehen zu wollen. „Das ist eine unbeliebte Vollzugsmaßnahme, die dazu führt, dass in einigen Bundesländern zeitweise Personal ausfällt“, sagte er. „Das macht niemand gerne. Und diesem Konflikt will man offenbar auszuweichen, weil man glaubt, die Omikronvariante ist so harmlos, dass man das nicht mehr braucht.“ Dies sei aber abwegig.
Verhärtete Fronten bei der Einrichtungs-Impfpflicht
Lauterbach sieht in dem Streit „nicht wirklich viele Kompromisslinien“. „Entweder gilt das Gesetz auch für Bayern oder das Gesetz gilt nicht.“ Es gehe um den Schutz der besonders verletzlichen Menschen, die den Beschäftigten anvertraut seien. Rückendeckung für Söder kam von der Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt. „Wenn so eine Entscheidung getroffen wird, müssen auch die Vollzugsfragen geklärt sein“, sagte die frühere Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Inforadio vom rbb.
Söder verteidigte das Vorgehen des Freistaats. Bayern stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar, sagte der CSU-Chef in München. Der Bund müsse „nachbessern und nachlegen“, damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei. Söder betonte, Kommunen und Einrichtungen würden Alarm schlagen, es gebe eine tiefe Besorgnis, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollten inklusive einer Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen. „So jedenfalls wie jetzt endet es im Chaos und schadet dem gesamten bemühen zu impfen“, sagte er. Bayern werde deshalb alle Spielräume nutzen, die Umsetzung „vorläufig“ auszusetzen.
Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann verteidigte den Schritt des Freistaates. „Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde“, sagte Herrmann nach einer Kabinettssitzung in München. Der CSU-Politiker machte zugleich deutlich, Bayern halte die einrichtungsbezogene Impfpflicht generell für richtig, insbesondere, wenn sie wie von der Bundesregierung angekündigt im Paket mit der allgemeinen Impfpflicht eingeführt werde.
Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge sagte der „Bild“-Zeitung: „Die Bundesregierung muss einsehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Moment kaum umsetzbar ist.“ CDU-Chef Friedrich Merz hatte die Aussetzung in ganz Deutschland gefordert: Die CDU habe im Bundestag in der Annahme zugestimmt, dass die Probleme gelöst werden könnten. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, warf Söder und Merz parteipolitische Spielchen auf dem Rücken der verletzlichsten Gruppen vor. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) äußerte sein Unverständnis über die Aussetzung in Bayern. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) forderte von der Bundesregierung umgehend konkrete Vorgaben zur Umsetzung.
Spielraum bei der Umsetzung
Lauterbach stellte fest, der Vollzug des Gesetzes sei Ländersache. Der Bund könne Hilfestellung bieten, etwa Musterbenachrichtigungen für Gesundheitsämter, mit denen sie die betroffenen Beschäftigten anschreiben könnten. „Aber ganz konkrete Anfragen habe ich weder aus Bayern noch von der CDU gesehen.“ Eine Frist zur Umsetzung, die verlängert werden könnte, sehe das Gesetz nicht vor.
Laut Infektionsschutzgesetz müssen die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Laut Lauterbach gibt es keine zeitlichen Vorgaben für den weiteren Prozess: Nachdem die Einrichtungen dem Gesundheitsamt Beschäftigte ohne Nachweis genannt haben, fordert das Amt die Betroffenen zunächst zur Vorlage auf - und „kann“ am Ende ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dabei hat das Amt Ermessensspielraum.
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