Berlin (dpa)

DGB fordert Gesetz gegen elektronische Überwachung

| 09.02.2022 14:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Anja Piel (l-r), Reiner Hoffmann und Elke Hannack bei der DGB-Jahrespressekonferenz. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Anja Piel (l-r), Reiner Hoffmann und Elke Hannack bei der DGB-Jahrespressekonferenz. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
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Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter im Homeoffice einfach überwachen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund macht sich dagegen stark.

Beschäftigte sollen nach dem Willen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) künftig besser gegen digitale Überwachung durch Arbeitgeber, etwa im Homeoffice, geschützt werden.

In der Pandemie würden Beschäftigte heute immer wieder ohne Rechtsgrundlage überwacht, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Mittwoch in Berlin. 

Piel sagte: „Tatsächlich nutzen manche Arbeitgeber - und das ist sehr schändlich und sehr, sehr schlimm – die Krise und die digitale Arbeit schon jetzt, um ihre Beschäftigten mehr denn je zu überwachen - illegal, ohne deren Wissen und ohne Einwilligung, unter Missachtung der Mitbestimmungsrechte.“ Eine Größenordnung dazu, wie oft solche Praktiken vorkommen, nannte Piel nicht.

„Orwellscher Albtraum“

Arbeitgeber könnten mittlerweile „jeden Tastenanschlag, jede Pause und jedes Arbeitstempo“ ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lückenlos überwachen, so Piel. Es gebe auch Punktesysteme für die Bewertung des Sozialverhaltens. „Das ist ein orwellscher Albtraum, und das muss ein Ende haben.“ Der DGB legte dafür einen eigenen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vor. 

Beispiele für Überwachung sind laut dem Gewerkschaftsbund die Erfassung von Tastenanschlägen, des Lesens und Antwortens bei Mails, von Chats in firmeneigenen Plattformen oder der Dauer von Telefonaten und Videokonferenzen. Neue Softwareprodukte setzten zudem auf künstliche Intelligenz sowie Gesichtserkennung und bezögen auch Gesundheitsdaten in die Analyse mit ein. Beschäftigte müssten die rechtliche Möglichkeit haben, sich gegen unzulässige Datenverarbeitung oder Überwachung zu wehren. 

© dpa-infocom, dpa:220209-99-47133/3

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