Berlin (dpa)

Kommt abgeschaffte EEG-Umlage bei Kunden an?

| 09.02.2022 15:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Windräder - Wann fällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?. Foto: Marcus Brandt/dpa
Windräder - Wann fällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?. Foto: Marcus Brandt/dpa
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Es ist nur noch eine Frage des Zeitpunkts, wann angesichts der hohen Energiepreise die milliardenschwere EEG-Umlage abgeschafft wird. Aber kommen die Entlastungen dann auch bei den Verbrauchern an?

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) will bei einer Abschaffung der EEG-Umlage eine Weitergabe der Entlastung an die Verbraucher sicherstellen. Dazu würden aktuell rechtliche Pflichten der Energieversorger geprüft, hieß es am Mittwoch aus Kreisen des Ministeriums.

Wirtschaftsverbänden reagierten ablehnend auf eine solche mögliche Pflicht.

Der bisherige Plan der Ampel-Koalition ist es, die EEG-Umlage über die Stromrechnung zum 1. Januar 2023 abzuschaffen, sie soll dann über den Bundeshaushalt finanziert werden. Der Wegfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt wird derzeit finanziell und rechtlich in der Bundesregierung geprüft. Eine mögliche rechtliche Pflicht, die Entlastungen weiterzugeben, stieß auf Kritik bei Verbänden.

„Eine undifferenzierte gesetzliche Vorgabe zur Senkung würde in alle Verträge eingreifen und den gesetzlichen Regelungen der Berücksichtigung als Kostenbestandteil widersprechen“, sagte die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, der Deutschen Presse-Agentur. „Es wäre ein beispielloser Eingriff in die freie Preisbildung und ordnungspolitisch höchst problematisch.“

Versorger müssen neu kalkulieren

Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, Ingbert Liebing, sagte der dpa, in der liberalisierten Stromversorgung außerhalb der Grundversorgung werde der Preisdruck im Wettbewerb dafür sorgen, dass sich der Wegfall der EEG-Umlage auf die Höhe der Strompreise auswirken werde. „Regulatorische Vorgaben des Gesetzgebers sind daher nicht erforderlich, ganz abgesehen davon, dass der damit verbundene Aufwand einen unnötigen Kostentreiber darstellt, der eher kontraproduktiv und nicht kostendämpfend wirkt.“

Andreae sagte, bei einer Abschaffung der EEG-Umlage seien die Energieversorgungsunternehmen in den meisten Fällen vertraglich verpflichtet, ihre Preise aufgrund der veränderten Kostensituation neu zu kalkulieren, und sie würden dies auch tun. „Zur Wahrheit gehört aber, dass die Unternehmen auch die erheblich gestiegenen Beschaffungskosten in die Kalkulation einbeziehen müssen. Insofern kann nicht für alle Konstellationen garantiert werden, dass der Preis um die EEG-Umlage sinken wird.“

Es gebe einen funktionierenden, sehr intensiven Wettbewerb am Endkundenmarkt für Strom, so Andreae. „Dieser Wettbewerb ist das wirksamste Instrument, eine adäquate marktgerechte Umsetzung der Umlagensenkung in die Preise sicherzustellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Senkungen in größtmöglichem Umfang weitergegeben werden.“

Zeitlicher Vorlauf benötigt

Grundsätzliche Voraussetzung für eine zeitnahe Weitergabe der Kostensenkungen wäre ein ausreichender zeitlicher Vorlauf von mindestens zwei Monaten, den der Gesetzgeber durch eine frühzeitige Gesetzesänderung gewährleisten müsse, so Andreae. Der jüngste Anstieg der Strompreise sei marktbedingt - das Gesamtniveau der Strompreise aber sei nach wie vor hauptsächlich auf staatlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen zurückzuführen.

Liebing sagte, in der regulierten Grundversorgung bestehe bereits jetzt die gesetzliche Verpflichtung der Stadtwerke, die Minderung oder den Wegfall staatlich veranlasster Umlagen und Abgaben, wie die EEG-Umlage, kostensenkend in der Preiskalkulation zu berücksichtigen.

Dem „Spiegel“ sagte Liebing auf die Frage, ob die Stadtwerke die Strompreise um 3,7 Cent pro Kilowattstunde senken, wenn die Umlage in Höhe von derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde wegfällt: „So funktioniert das nicht. Gestiegene Einkaufpreise und Wegfall der Umlage werden verrechnet. Das hat für den Preis aber sicher einen dämpfenden Effekt.“ Weiter sagte er, wer Kostensenkungen nicht weitergebe, verliere rasch Kunden.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte eine Abschaffung der EEG-Umlage zur Jahresmitte in Aussicht gestellt. Habeck hatte gesagt: „Wenn es möglich ist, die Abschaffung der EEG-Umlage vorzuziehen, dann sollte das probiert werden.“ Die Abschaffung der Umlage werde den Anstieg der Energiepreise aber nur dämpfen. Die EEG-Umlage ist wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung - neben Steuern, Produktionskosten und Netzentgelten. Sie kommt den Erzeugern von Ökostrom zugute.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-49115/3

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