Frankfurt/Main (dpa)
Terrorverdächtiger Bundeswehroffizier erneut in U-Haft
Der Fall des unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffiziers Franco A. wirft seit Jahren viele Fragen auf. Nun gibt es wieder eine überraschende Wendung: A. sitzt erneut in Untersuchungshaft.
Kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme ist der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden.
Der 33-jährige sei am Sonntagvormittag von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen worden, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Er solle noch am Vormittag dem Staatsschutzsenat des OLG vorgeführt werden. Gegen A. läuft derzeit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein aufsehenerregender Prozess, in dem in Kürze die Plädoyers erwartet wurden.
Verdunkelungs- und Fluchtgefahr
Auslöser der erneuten Untersuchungshaft war eine Personenkontrolle am Freitagabend in Offenbach. Dabei seien bei ihm Gegenstände gefunden worden, die als Beweismittel in Betracht kämen, sagte die Gerichtssprecherin. Genauere Angaben machte sie nicht. Die Polizei machte auch keine Angaben, ob A. gezielt kontrolliert wurde oder zufällig in eine allgemeine Kontrolle geriet. Medienberichten zufolge soll er sich heftig gegen die Kontrolle gewehrt haben. Wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr sei am Samstagabend Haftbefehl erlassen worden, sagte die Sprecherin. Der Senat bestätigte den Haftbefehl in einer mehrstündigen nicht-öffentlichen Anhörung. Die bei der Personenkontrolle von A. gefundenen Gegenstände würden nun von der Polizei ausgewertet, hieß es am späten Nachmittag.
Gibt es damit neue Erkenntnisse, etwa zum Verbleib verschiedener Waffen, die im Besitz des Bundeswehroffiziers mit Einzelkämpfertraining waren? Die erneute Verhaftung ist eine weitere Wendung in einem Fall, der seit der Festnahme des Offiziers im Februar 2017 am Wiener Flughafen viele Fragen aufwirft. Damals kam durch den Abgleich der Fingerabdrücke heraus, dass sich der Offizier unter falschem Namen als syrischer Flüchtling registriert und monatelang unentdeckt ein Doppelleben geführt hatte.
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Vor dem Frankfurter OLG muss sich A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm außerdem Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vor. Aus Sicht der Ankläger plante der Offizier Anschläge auf Politiker. Die falsche Identität als syrischer Flüchtling habe er sich zugelegt, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv.
Franco A. bestreitet die Vorwürfe größtenteils, räumte in dem Verfahren aber ein, im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, die er unter anderem an seinem Dienstort aufbewahrte. Zum Verbleib der Waffen wollte er bisher keine Angaben machen. Vor Gericht erklärte der zu weitschweifigen Ausführungen neigende Mann, er habe mit der falschen Identität Missstände aufdecken wollen.
A. hatte Kontakte zur sogenannten Prepper-Szene. Im Keller des Wohnhauses seiner Mutter in Offenbach befand sich ein Vorratslager mit Lebensmitteln, Generator, Kleidung, Trinkwasservorräten, aber auch mit Waffen und Munition, um für den „Tag X“ und einen möglichen Zusammenbruch staatlicher Ordnung etwa in einem Bürgerkrieg gerüstet zu sein. Diese Waffen gelten nach wie vor als verschwunden. A. bestreitet, Rassist oder Antisemit zu sein. In Tonbandaufnahmen als auch vor Gericht machte er aber Angaben, die der vorsitzende Richter als „antisemitischen Blödsinn“ rügte, und A. wegen seiner auch als Volksverhetzung bewertbaren Äußerungen das Wort entzog.
Vor der erneuten Festnahme war damit gerechnet worden, dass es noch im Februar zu den ersten Plädoyers des Verfahrens kommen könnte. Am Donnerstagnachmittag steht ein weiterer Verhandlungstag an. Der Bundeswehroffizier hatte nach seiner Festnahme im Februar 2017 bis Ende November 2017 in Untersuchungshaft gesessen. Damals war der Haftbefehl durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aufgehoben worden.
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