Berlin (dpa)

Ringen um „Basisschutz“: Welche Maßnahmen bleiben?

| 20.02.2022 02:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Mehrheit ist dafür, dass die Maskenpflicht in bestimmten Situationen beibehalten wird. Foto: Marijan Murat/dpa
Eine Mehrheit ist dafür, dass die Maskenpflicht in bestimmten Situationen beibehalten wird. Foto: Marijan Murat/dpa
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In Deutschland sollen bis zum 20. März die meisten Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. Danach soll aber zumindest noch ein gewisser Grundschutz ermöglicht werden. Doch was zählt dazu?

Im Kampf gegen das Coronavirus zeichnet sich ab, dass die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens auch über den 20. März hinaus bestehen bleibt.

„Wir müssen Maßnahmen vorhalten, die nicht mehr massiv in das Leben des einzelnen eingreifen. Die Maske - insbesondere die FFP2-Maske - scheint ein bewährtes Mittel zu sein, um Ansteckungen im öffentlichen Raum zu verhindern“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zustimmung dazu hat auch die FDP signalisiert, die weitere Corona-Einschränkungen ansonsten skeptisch sieht.

Jeder Zweite will weiter Maske tragen

In der Bevölkerung hat die Schutzmaske inzwischen viele Anhänger: Mehr als jeder Zweite in Deutschland will auch nach einem Auslaufen der Maskenpflicht weiter Maske tragen, wie eine repräsentative Insa-Umfrage für die „Bild am Sonntag“ ergeben hat. Dabei gaben 52 Prozent an, auch ohne Pflicht an der Maske festzuhalten - die meisten von ihnen im Nahverkehr, im Einzelhandel und im Fernverkehr. 41 Prozent wollen hingegen auf die Maske verzichten, sobald das erlaubt ist. Eine Mehrheit wiederum ist dafür, die Maskenpflicht auch über den 20. März hinaus in bestimmten Bereichen beizubehalten.

Nach einem Drei-Stufen-Plan von Bund und Ländern sollen die allermeisten Corona-Einschränkungen bis zum 20. März fallen. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Ein Basisschutz zum Beispiel mit Maskenpflichten in Innenräumen, Bussen und Bahnen und mit Tests soll jedoch weiter möglich bleiben. Dafür wird eine neue, bundesweite Rechtsgrundlage angestrebt. Wie diese genau aussehen soll, ist aber umstritten. Vor allem die FDP ist dagegen, noch einmal breitere Grundrechtsbeschränkungen zu ermöglichen.

Buschmann für Masken in besonderen Situationen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dazu der „Rheinischen Post“: „Mir erscheinen hier aktuell lediglich Maßnahmen mit einer hohen Wirksamkeit und einer geringen Eingriffsintensität vorstellbar. Dies könnten insbesondere Teststrategien und die Maskenpflicht in besonderen Situationen sein.“ Die Grünen dringen hingegen auf einen weiter gefassten Maßnahmenkatalog für den Fall, dass sich die Corona-Lage wieder verschlechtert.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel hält auch eine Maskenpflicht an Schulen weiterhin für nötig. „Ich würde es begrüßen, wenn an Schulen - und auch sonst - noch weiter Masken getragen würden“, sagte die Grünen-Politikerin der „Bild am Sonntag“. Widerspruch kam von der FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus. Grundsätzlich „sollte es in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liegen, wo und inwieweit man im Alltag eine Maske trägt“, sagte sie. „Gerade für Kinder ist es wichtig, dass sie ihren Alltag auch ohne Maske bestreiten können.“

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert die Bundesregierung auf, zügig die Grundlagen für eine Verlängerung der Maskenpflicht zu schaffen. „Die Ampel ist gefordert, dass wir Corona nicht völlig schutzlos ausgeliefert werden. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, die das Tragen von Masken und Testen weiterhin möglich macht“, so Söder zur „Bild am Sonntag“. Vor allem für die Schulen sei das nötig: „Nur mit Tests und Masken erreichen wir für unsere Schüler die nötige Sicherheit im Präsenzunterricht.“

© dpa-infocom, dpa:220220-99-210280/4

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