Frankfurt/Main (dpa)
Anwältin Basay-Yildiz als Zeugin in „NSU 2.0“-Verfahren
Mit anonymen Drohungen und Beleidigungen hat die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz seit Jahren Erfahrungen. Die „NSU 2.0“-Drohungen gegen ihre Familie aber hatten ein anderes Kaliber.
Äußerlich wirkt Seda Basay-Yildiz entspannt, ihre Stimme klingt ruhig, als sie im Landgericht Frankfurt auf dem Zeugenstuhl Fragen des Gerichts beantwortet.
Üblicherweise ist ihr Platz als Strafverteidigerin neben einem Angeklagten oder an der Seite der Nebenkläger - wie etwa im Münchner NSU-Verfahren, als sie die Familie des ersten Opfers der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) vertrat. Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben aber ist die Frankfurter Rechtsanwältin Betroffene, Nebenklägerin und an diesem Montag Zeugin.
Die Juristin spricht mit klarer Stimme, unaufgeregt, als sie zu rassistischen Beleidigungen und üblen Drohungen in den fast 20 Drohschreiben Stellung nimmt, die sie seit August 2018 - wenige Tage nach dem Urteil im NSU-Prozess und in einem von großer Aufmerksamkeit begleiteten Fall um die Abschiebung eines Islamisten - per Fax und später per E-Mail erhalten hat.
Eine Grenze wird überschritten
Sie sei beruflich im Ausland unterwegs gewesen, als sie spätabends das in ihrer Kanzlei eingegangene Fax erhielt, schildert sie in ihrer Aussage. Darin wurde ihre damals 22 Monate alte Tochter namentlich genannt und bedroht. Sie solle „geschlachtet“ werden.
Für die Anwältin war eine Grenze überschritten. Sie bekäme Hunderte von Schreiben während eines Falls mit medialer Aufmerksamkeit, sagt sie. Vergewaltigungs- und Tötungsfantasien gebe es darin zuhauf. „Sie können sich nicht vorstellen, was da kommt. Da ist von Vergasen, Abschlachten, Umbringen die Rede.“ Nun aber ging es um die kleine Tochter. Noch in der Nacht alarmierte sie ihren Mann, am nächsten Morgen erstattete sie Anzeige.
Das Fax blieb nicht das letzte. Private und öffentlich nicht zugängliche Daten wurden genannt, die Namen und Geburtsdaten ihrer Eltern, und immer wieder die Angaben zu ihrer Tochter. „Das hat etwas mit mir gemacht“, räumt die Anwältin ein.
Sorgen, Ängste, Schutzmaßnahmen
Ihr Zuhause, das immer ein sicherer Rückzugsort war, war spätestens mit der Veröffentlichung der mit Sperrvermerk versehenen Adresse im Internet - ausgerechnet am Jahrestag des Hanauer Anschlags - mit Sorgen und Ängsten versehen. Schutzmaßnahmen wurden erforderlich. Die Mutter habe Fremde gesehen, die „um das Haus herumschlichen und fotografierten“, schildert die Juristin.
Sie sei niemand, der zu Hysterie neige und bei Drohungen in Panik verfalle. Doch die jüngste Vergangenheit habe gezeigt, dass Worten Taten folgen können: „Herr Walter Lübcke ist umgebracht worden, und es kam Hanau.“
Seit Beginn der Drohschreiben sei stets ein Erwachsener bei der kleinen Tochter, ob auf dem Weg zur Kita oder zum Spielplatz. Noch verstehe die Kleine zum Glück nicht, worum es dabei geht. Ihre Eltern aber seien sehr verunsichert, sagt Basay-Yildiz zu den Fragen zu den Auswirkungen der Drohschreiben. „Ich kann damit umgehen“, betont sie. „Ich muss ruhig bleiben, damit es zu Hause ruhig bleibt.“ Doch manches Mandat in einem Fall, der große mediale Aufmerksamkeit bedeutet, überlege sie sich nun zweimal.
Der als mutmaßlicher Verfasser der Drohschreiben angeklagte Alexander M. vermeidet während dieser Aussage jeglichen Blickkontakt mit Basay-Yildiz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-jährigen aus Berlin unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Außerdem geht es um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Unter den Adressaten der Schreiben waren Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden. Besonders häufig betroffen und heftigen Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind. In seiner Einlassung in der vergangenen Woche hatte M. bestritten, die Schreiben verfasst zu haben.
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