Berlin (dpa)
Lauterbach setzt auf Mehrheit für Impfpflicht
Zahlreiche Vorschläge für eine mögliche Impfpflicht liegen auf dem Tisch. Ist eine Mehrheit für einen von ihnen realistisch?
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt sich weiter zuversichtlich, dass es am Ende eine Bundestagsmehrheit für eine allgemeine Corona-Impfpflicht gibt.
Vor dem Hintergrund der bislang vorliegenden konkurrierenden Vorschläge deutete der SPD-Politiker am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“ an, dass es am Ende auf einen Kompromiss hinauslaufen könnte.
„Ich gehe davon aus, dass wir nachher für einen der Anträge eine Mehrheit haben werden“, sagte Lauterbach. „Ich glaube, dass wir zum Schluss von den Anträgen, die wir derzeit haben, uns auf vielversprechende Anträge oder auf einen neuen Antrag dann einigen können, vielleicht einen Kompromissantrag - dass der eine Chance hat.“
Angesprochen auf skeptische Äußerungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu einer allgemeinen Impfpflicht wies Lauterbach darauf hin, dass die Entscheidung im Bundestag als Gewissensentscheidung getroffen wird. „Wie jetzt einzelne Mitglieder der Regierung dazu stehen, ist hier nicht erheblich.“
Freie Abstimmung
Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten über das Thema in freier Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin entscheiden sollen. Bislang zeichnet sich noch für keinen Vorschlag eine Mehrheit ab. Lauterbach befürwortet wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Impfpflicht ab 18 Jahren. Daneben gibt es einen Entwurf einer Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann für eine Beratungspflicht und dann eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren. Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki lehnt eine Impfpflicht ab. Auch die Union und die AfD haben Anträge angekündigt.
Union-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei hatte vergangene Woche gesagt, die Union sei auf der Basis ihres eigenen Antrags für ein Impfvorsorge-Gesetz samt Aufbau eines Impfregisters generell gesprächsbereit für Kompromisse und übergreifende Lösungen. Dies könne in den parlamentarischen Prozessen etwa bei Ausschussberatungen stattfinden. Die Union sei aber „nicht die Reservebank für die Regierung“, von der man Oppositionsabgeordnete einwechseln könne, wenn man selber keine Mehrheit habe.
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