Berlin (dpa)

Stromanbieter sollen Entlastung an Kunden weitergeben müssen

| 28.02.2022 13:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
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Die Energiepreise stiegen schon - nun eskalieren auch die Spannungen mit Russland. Die Bundesregierung will Verbraucher entlasten. Robert Habeck macht nun konkrete Vorschläge zur Ökostrom-Umlage.

Stromanbieter sollen nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Entlastung durch die geplante Abschaffung der EEG-Umlage in vollem Umfang an ihre Kunden weitergeben müssen.

Das geht aus einem Entwurf seines Ministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Pläne berichtet. Die Umlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Sie sichert den Erzeugern von Ökostrom einen festen Abnahmepreis.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, dass die Ökostrom-Umlage bereits ab Juli nicht mehr von den Kunden über die Stromrechnung, sondern über den Bundeshaushalt gezahlt werden soll. Ursprünglich war dieser Schritt erst für Anfang 2023 geplant.

Es gab allerdings Befürchtungen, dass die Abschaffung der EEG-Umlage für Stromkunden verpuffen könnte, falls die Anbieter ihre Preise nicht senken sondern stattdessen höhere Gewinne einfahren. Dem sollen die von Habeck vorgeschlagenen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entgegenwirken.

Bisher beträgt die Umlage über das EEG 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Nach Berechnungen des Preisportals Verivox sorgt eine Abschaffung zur Jahresmitte dafür, dass ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden 33 Euro (brutto) spart. Ein Drei-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden spart den Angaben zufolge in diesem Jahr rund 89 Euro. Bei Haushalten mit einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden geht es demnach um rund 133 Euro. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch das Portal Check 24. Den Bund kostet die vorzeitige Abschaffung laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) rund 6,6 Milliarden Euro.

Weitere Preiserhöhungen in Aussicht

Ob das den allgemeinen Preisanstieg ausgleichen kann, ist allerdings offen. „Die Beschaffungspreise für Strom haben sich für die Energieversorger zwischen Januar 2021 und Januar 2022 fast verdreifacht“, erklärte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. Mit weiteren Preiserhöhungen sei zu rechnen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Pläne. „Es kann nicht sein, dass es ins Benehmen der Energieanbieter gestellt wird, die Ersparnis an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzuleiten“, sagte Energieexperte Thomas Engelke der Deutschen Presse-Agentur. Die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage werde weniger kosten als bislang erwartet, da die stark gestiegenen Börsenstrompreise in den letzten Monaten zu Milliarden-Überschüssen auf dem EEG-Konto geführt hätten. „Die eingesparten Mittel geben Spielraum, um endlich das Klimageld einzuführen.“ Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Belastungen durch einen höheren CO2-Preis mit einem Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Details sind aber noch unklar.

Das Vorhaben ist Teil einer größeren EEG-Novelle, die Habeck angehen will. So soll der Stromsektor bis 2035 klimaneutral werden. Das bedeutet, dass er bis dahin nicht mehr Treibhausgase ausstoßen darf als auch wieder gebunden werden können. In der aktuellen Fassung des EEG heißt es nur, dies solle „vor dem Jahr 2050“ erreicht werden.

Um das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel umzusetzen, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen, sieht die Reform jährliche Ausschreibungsmengen vor. So sollen bis 2030 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 200 Gigawatt installiert sein, bei Windrädern an Land sollen es 100 bis 110 Gigawatt sein, bei Offshore-Windparks mindestens 30 Gigawatt.

Zudem soll der Grundsatz verankert werden, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Dies soll Planungsverfahren beschleunigen helfen. Sogenannte Differenzverträge, mit denen der Staat Investitionen in klimafreundliche Technologien anschieben will, sollen schrittweise eingeführt werden für Solar-Freiflächenanlagen.

Schließlich sollen die Bedingungen für Solarenergie verbessert werden, etwa durch Änderungen bei der Vergütung der Betreiber. Auch die Rahmenbedingungen für sogenannte Bürger-Windparks, bei denen Menschen vor Ort finanziell von den Windrädern profitieren, sollen verbessert werden.

© dpa-infocom, dpa:220228-99-320049/4

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