Berlin (dpa)

Sieben-Tage-Inzidenz überschreitet erstmals 1500

Basil Wegener, dpa
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Von Basil Wegener, dpa
| 13.03.2022 05:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI binnen eines Tages 146.607 Neuinfektionen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI binnen eines Tages 146.607 Neuinfektionen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
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Die Fallzahlen gehen steil nach oben - und die Regierung will die meisten bundesweiten Auflagen in wenigen Tagen fallenlassen. Auch eine Mehrheit für eine Impfpflicht ist kurz vor der ersten Beratung ungewiss.

Eine Woche vor der geplanten Aufhebung der meisten bundesweiten Corona-Auflagen lässt die rasante Ausbreitung des Virus Zweifel an den Lockerungen wachsen.

Deutschland hätte dann keine echten Schutzmaßnahmen mehr, kritisierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Mediziner warnten vor dem geplanten Wegfall der Maskenpflicht in den meisten Innenräumen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forderte die Länder erneut auf, die geplante Möglichkeit zu nutzen, selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Inzidenz überschritt am Sonntag die 1500er-Schwelle und erreichte 1526,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. Binnen eines Tages gab es 146.607 Corona-Neuinfektionen.

Bund und Länder wollen in dieser Woche entscheidende Weichen für den Coronakurs ab dem Frühlingsanfang am kommenden Sonntag stellen. So sollen am Mittwoch erstmals im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten werden; die meisten bundesweiten Corona-Auflagen sollen zum 20. März entfallen. Bereits zwei Tage später soll im Plenum über den umstrittenen Entwurf von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) entschieden werden. Lauterbach und Buschmann schlagen einen deutlich verringerten Basisschutz für ganz Deutschland vor. Die Länder sollen aber weitere Corona-Auflagen für jeweils auszurufende Hotspots beschließen können.

In einer Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag die Lage beraten. Ebenfalls an dem Tag wird im Bundestag erstmals über Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht beraten. Zudem soll künftig ein geringerer Corona-Arbeitsschutz gelten. Dazu will das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung des Sozialministeriums beschließen. Künftig sollen die Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Auflagen im Betrieb noch gelten sollen.

Streit um das Infektionsschutzgesetz

Söder kritisierte in der „Bild am Sonntag“, der Entwurf von Lauterbach und Buschmann zum Infektionsschutzgesetz habe echte Lücken und Schwächen. „Damit stehen wir im Herbst neuen Mutationen schutz- und wehrlos gegenüber.“ So könne das geplante weitgehende Weglassen der Maske in der Schule rasch zur sogenannten Durchseuchung führen. Auch die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten die Pläne kritisiert.

Bundesweit möglich sein sollen nach dem Lauterbach-Buschmann-Entwurf nur noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr - und Testpflichten in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll auch die Maskenpflicht in Zug und Flugzeug.

Besorgt zeigten sich auch Mediziner. Der Präsident der Intensivmediziner-Vereinigung Divi, Gernot Marx, nannte es in den Zeitungen der Funke Mediengruppe einen Fehler, das Mittel der Maskenpflicht ohne Not aus der Hand zu geben. Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, warnte in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, dass immer mehr Klinik-Beschäftigte wegen Krankheit oder Quarantäne ausfielen.

Lauterbach verteidigte den Entwurf erneut als Weg zu „mehr Rechtssicherheit“. Wo die Inzidenz stark steige oder die medizinische Versorgung gefährdet sei, könnten die Länder Instrumente wie Masken, Abstand, Vorgaben für Tests und Hygienekonzepte nutzen, sagte er dem „Münchner Merkur“ (Montag). „Es wäre traurig, wenn wir jetzt stattdessen über Wochen hohe Fallzahlen und 200 bis 300 Tote am Tag in Kauf nehmen würden.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte größeren Corona-Schutz in den Betrieben als derzeit von der Regierung geplant. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach sich in den Zeitungen der Funke Mediengruppe weiter für Homeoffice wo möglich, Maskentragen in Innenräumen und regelmäßige Tests für die Beschäftigten, aus.

Die erste Impfpflicht startet

Lauterbach verwies auf die im europäischen Vergleich aktuell besonders starke Corona-Ausbreitung in Deutschland. Dies liege an der Tatsache, dass rund 25 Prozent der Bevölkerung ungeimpft sei. Die Millionen Ungeimpften infizierten sich viel häufiger und seien teils hochansteckend unterwegs. Freiheiten wie wieder in England, Spanien oder Italien seien daher in Deutschland nicht möglich.

Vor der ersten Beratung über eine mögliche allgemeine Impfpflicht im Bundestag warb Lauterbach dafür, zwei vorliegende Anträge pro Impfpflicht zu bündeln. „Es ist nicht sinnvoll, sich als Impfpflichtbefürworter gegenseitig die Stimmen wegzunehmen.“ Es geht um einen Antrag für eine solche Pflicht ab 18 Jahren und einen für eine Impfpflicht ab 50 unter Vorbehalt einer Bewertung im Herbst. Der Mitinitiator dieses zweiten Antrags, der FDP-Abgeordnete Andrew Ullmann, sagte der „Bild am Sonntag“, der eigene Antrag könnte eine Brücke sein.

Zugleich sagte Ullmann: „Idealerweise brauchen wir die Impfpflicht im Herbst nicht mehr.“ Lauterbach sagte hingegen: „Wie es im Herbst aussieht, liegt allein daran, ob wir die allgemeine Impfpflicht einführen. (...) Schaffen wir es nicht, stehen wir vor einer Situation wie jetzt - oder einer sogar noch schlechteren.“

Bereits in der neuen Woche startet in Deutschland die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken müssen bis Dienstag Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung dort dann untersagen, haben aber Ermessensspielraum. Sie können mehrstufige Verfahren nutzen, so dass ungeimpften Kräften nicht unmittelbar ein Verlust der Stelle droht.

© dpa-infocom, dpa:220313-99-498183/3

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