London (dpa)

Prinz Andrew will sich wieder in der Öffentlichkeit zeigen

| 22.03.2022 13:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Prinz Andrew soll die Queen zum Gedenkgottesdienst begleiten. Foto: Joe Giddens/PA Wire/dpa
Prinz Andrew soll die Queen zum Gedenkgottesdienst begleiten. Foto: Joe Giddens/PA Wire/dpa
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Prinz Andrew war im Zuge der Missbrauchsvorwürfe lange Zeit abgetaucht. Jetzt aber plant der britische Royal wohl seine Teilnahme am Gedenkgottesdienst für Prinz Philip.

Der zuletzt wegen Missbrauchsvorwürfen öffentlichkeitsscheue britische Prinz Andrew will sich Berichten zufolge demnächst wieder an der Seite anderer Royals sehen lassen.

Der 62-Jährige werde an einem Gedenkgottesdienst für seinen im vergangenen Jahr gestorbenen Vater Prinz Philip am kommenden Dienstag (29. März) in der Westminster Abbey teilnehmen. Das meldete die Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf ungenannte Quellen.

Es wäre der erste öffentliche Auftritt Andrews, seit einem wohl millionenschweren Vergleich mit Klägerin Virginia Giuffre Mitte Februar. Die US-Amerikanerin hatte ihm vorgeworfen, sie als 17-Jährige mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Ihre Klage vor einem New Yorker Gericht wurde mit dem Vergleich zurückgezogen.

Andrew hatte bereits 2019 seine öffentlichen Aufgaben für das Königshaus niedergelegt. Später musste er auch auf seine militärischen Dienstgrade und die Anrede Königliche Hoheit verzichten. Es gilt als extrem unwahrscheinlich, dass er wieder offizielle Termine als Vertreter des Königshauses wahrnimmt.

Prinz Harry (37) hatte seine Teilnahme an dem Gedenkgottesdienst für seinen Großvater bereits abgesagt. Er lebt seit mehreren Jahren mit seiner Frau Meghan (40) und den beiden gemeinsamen Kindern in den USA und hat sich aus dem engeren Kreis der Royals verabschiedet.

Derzeit liegt er zudem mit dem britischen Innenministerium im Rechtsstreit um Polizeischutz für sich und seine Familie bei Besuchen in der Heimat. Die Regierung will für deren Sicherheit nicht länger Sorge tragen, obwohl Harry angeboten hatte, die Kosten aus eigener Tasche zu zahlen.

© dpa-infocom, dpa:220322-99-623367/4

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