Wiesbaden (dpa)

Schwacher Jahresstart bei Bau-Aufträgen - Trotzdem Rekorde

| 25.03.2022 09:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Arbeiter dirigiert auf einer Baustelle einen Kran. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Arbeiter dirigiert auf einer Baustelle einen Kran. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
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Die Zahlen des Bauhauptgewerbes sehen zunächst gut aus, doch wenn man Sondereffekte herausrechnet, stellt sich die Lage doch anders dar. Das größte Problem der Branche sind aber Lieferengpässe.

Trotz vergleichsweise schwacher Neuaufträge hat das deutsche Bauhauptgewerbe im Januar Rekordwerte erzielt. Mit einem Volumen von 7 Milliarden Euro erreichten die Auftragseingänge ebenso einen Höchstwert wie der Monatsumsatz mit 4,9 Milliarden Euro, berichtet das Statistische Bundesamt.

Beide Werte wurden durch starke Preiserhöhungen nach oben getrieben. Bereinigt um diese Preisentwicklung sowie um Kalender- und Saisoneffekte waren die Bestellungen aber um 10,8 Prozent niedriger als im Dezember des Vorjahres und auch 4,4 Prozent niedriger als im Januar 2021.

Die Unternehmen sitzen aber weiterhin auf einem dicken Auftragspolster, das sie wegen der Lieferengpässe beim Material nicht schnell genug abarbeiten konnten. Zum Jahresende 2021 war laut Bundesamt der Auftragsbestand mit 64,3 Milliarden Euro rund 15,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Keine Einigung zu Mindestlohn am Bau

In den Verhandlungen zum tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft hat auch die Schlichtungsrunde zunächst keine Ergebnisse gebracht. Die Arbeitgeber zeigten sich nach dem Gespräch unter Leitung des Schlichters Rainer Schlegel skeptisch, weil die Vorschläge zu langfristig und zu kostspielig seien.

Der Präsident des Bundessozialgerichts hat in seinem Schiedsspruch vorgeschlagen, den unteren Mindestlohn in drei Stufen um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Danach soll es dann jährlich einen automatischen Ausgleich in Höhe der Teuerung geben. Der höhere Mindestlohn II für Facharbeiter soll hingegen zum nächsten Jahr ganz wegfallen.

Diese Mindestlöhne gelten bislang

Trotzdem neigt die IG Bauen-Agrar-Umwelt zur Annahme des Spruchs, wie sie in Frankfurt mitteilte. Beiden Seiten bleibt eine Erklärungsfrist von 14 Kalendertagen. Ein kompletter Wegfall des tariflich vereinbarten Mindestlohns wäre für die Branche eine Katastrophe, weil dann noch schwerer Leute zu finden wären, erklärte IG-BAU-Chef Robert Feiger.

Bis Ende 2021 galt der Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro je Stunde sowie für Facharbeiter im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Damit liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, der nach dem Willen der Bundesregierung ab Oktober auf 12 Euro steigen soll.

© dpa-infocom, dpa:220325-99-666093/3

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