Berlin (dpa)

FDP-Fraktionschef: Hotspot-Regel nicht pauschal anwenden

| 28.03.2022 01:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
FDP-Fraktionschef Christian Dürr appelliert an die Eigenverantwortung der Länder. Foto: Michael Kappeler/dpa
FDP-Fraktionschef Christian Dürr appelliert an die Eigenverantwortung der Länder. Foto: Michael Kappeler/dpa
Artikel teilen:

Mecklenburg-Vorpommern hat bereits das ganze Land zum Hotspot erklärt, andere hadern trotz hoher Infektionszahlen mit der Regelung. FDP-Fraktionschef Dürr richtet sich mit einem Appell an die Länder.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr pocht darauf, dass die Bundesländer die neue sogenannte Hotspot-Regelung für schärfere Corona-Maßnahmen nicht „pauschal“ anwenden dürften.

„Zur Erinnerung: Die Hotspot-Regelung ist eine Möglichkeit, die wir für die Länder eingeführt haben, wenn in einzelnen Städten oder Kommunen eine Überlastung des Gesundheitssystems droht“, sagte Dürr den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir haben daher einen klaren gesetzlichen Rahmen geschaffen. Die Hotspot-Lösung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden.“

Dürr sagte zudem, auch die Länder, die mit der Hotspot-Regelung haderten, müssten nun Verantwortung tragen und „den vorhandenen Rechtsrahmen nutzen, ohne ihn auszunutzen“. Die Länder seien nicht wehrlos im Kampf gegen die Pandemie. „Wer etwas anderes behauptet, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder scheut sich Verantwortung zu tragen.“

Länder entscheiden über regionale Hotspots

Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt nach einer Übergangsfrist nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen. Die Länder können aber weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln für regionale Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Bundesländer am Freitag aufgefordert, wegen der hohen Infektionszahlen die Hotspot-Regelung jetzt unbedingt zu nutzen. Er bekräftigte zudem, dass Hotspots auch ein ganzes Bundesland umfassen könnten. Zwischen den Landesregierungen herrscht große Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Hotspots derzeit erfüllt sind oder nicht. Die Regelung soll am Montag Thema bei einer Schalte der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sein.

Mecklenburg-Vorpommern erklärte bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot. Hamburg hat dasselbe vor. Hingegen sehen andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen im Moment trotz der Rekorde bei den Neuinfektionen keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung, obwohl sie eine Beibehaltung der Maßnahmen begrüßen würden. Wieder andere sind gegen eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen.

© dpa-infocom, dpa:220328-99-694987/2

Ähnliche Artikel