Kiel (dpa/lno)

Landgericht will Urteil im Dreifachmord-Prozess verkünden

| 04.04.2022 07:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Justizbeamter entfernt die Handschellen des Angeklagten (2.v.r) im Sitzungssaal der Außenstelle des Landgerichts zu Beginn des Prozesstages wegen eines Dreifachmordes. Foto: Marcus Brandt/dpa
Ein Justizbeamter entfernt die Handschellen des Angeklagten (2.v.r) im Sitzungssaal der Außenstelle des Landgerichts zu Beginn des Prozesstages wegen eines Dreifachmordes. Foto: Marcus Brandt/dpa
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Ein Zahnarzt erschießt drei Menschen, darunter seine Ehefrau. Knapp ein Jahr später fällt das Kieler Landgericht das Urteil. Ihm droht die Höchststrafe.

Im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee in Schleswig-Holstein will das Kieler Landgericht am Montag (16.00 Uhr) das Urteil verkünden.

Der 48-Jährige soll im Mai vergangenen Jahres seine Ehefrau und ihren neuen Bekannten erschossen haben sowie einen weiteren Mann, den er laut Anklage für das Scheitern der Ehe verantwortlich machte. Er hat die Taten gestanden, will sie aber nicht geplant haben.

Staatsanwalt und Nebenkläger forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit käme der Deutsche nicht nach 15 Jahren Haft auf Bewährung frei, sondern bliebe auch bei guter Prognose unabsehbar lange in Haft. Die Verteidiger plädierten auf Totschlag. Dafür drohen maximal 15 Jahre Haft. 

Der Anklage zufolge tötete der Mann am 19. Mai 2021 in Dänischenhagen zunächst seine Ehefrau und ihren neuen Bekannten, um sie wegen der Trennung zu bestrafen und ihn wegen der Beziehung zu der Frau. Das dritte Opfer tötete er demnach eine knappe halbe Stunde später in Kiel.

Nach Zeugenaussagen hatte sich die 43-jährige Mutter von vier gemeinsamen Kindern nach Seitensprüngen des Angeklagten und einer schweren Gewalttat gegen sie endgültig getrennt. Seine Forderung, die Ehe und Familie gemeinsam weiter zu führen, lehnte sie ab. Sie hatte laut Zeugen Todesangst vor ihm. Ein Gewaltschutzabkommen respektierte er demnach nicht, sondern stalkte sie auch per Peilsender und verfolgte sie zum Tatort.

© dpa-infocom, dpa:220404-99-786407/2

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