London (dpa)
Politischer Überlebenskünstler: Johnson trotzt dem Partygate
Wegen seiner Teilnahme an einer verbotenen Lockdown-Party musste der britische Premier eine Strafe bezahlen. Fällt ihm sein schwieriges Verhältnis zur Wahrheit nun auf die Füße?
Für den britischen Premierminister Boris Johnson wird die Affäre um verbotene Lockdown-Partys im Regierungssitz Downing Street doch noch einmal heikel.
Bei seinem ersten Auftritt, seit er wegen der Teilnahme an einer unerlaubten Versammlung einen Strafbefehl von der Polizei erhalten hatte, zeigte er sich reuig. Doch ihm droht womöglich eine Untersuchung zu der Frage, ob er das Parlament in der Angelegenheit belogen hat. Eine absichtliche Täuschung des Parlaments gilt als klarer Rücktrittsgrund.
„Ich habe den Schmerz und die Wut sofort gespürt“, sagte Johnson am Dienstag zu dem Strafbefehl. Das britische Volk verdiene etwas Besseres von seinem Premier. Er habe die Strafe bezahlt und entschuldige sich umfassend. Allerdings blieb er dabei, nicht geahnt zu haben, dass es sich bei der betreffenden Versammlung um eine Party gehandelt habe - der Premier hatte sich zu seinem Geburtstag mit einem Kuchen von seinen Mitarbeitern feiern lassen.
Kommt parlamentarischer Untersuchungsausschuss?
Ob das glaubwürdig ist, könnte demnächst Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung werden. Am Donnerstag sollen die Abgeordneten darüber abstimmen, ob der zuständige Ausschuss die Äußerungen Johnsons zur Partygate-Affäre auf ihren Wahrheitsgehalt untersuchen soll. Einem entsprechenden Antrag der Opposition gab Parlamentspräsident Lindsay Hoyle am Dienstag statt, wie er mitteilte.
Johnson hatte Regelbrüche im Unterhaus zunächst ganz ausgeschlossen und dann behauptet, nichts davon mitbekommen zu haben. Später stellte sich heraus, dass er gleich bei mehreren der fraglichen Zusammenkünfte selbst dabei war. Auch seine Frau Carrie Johnson und Finanzminister Rishi Sunak wurden mit Geldstrafen belegt.
Ukraine-Krieg als „Schutzschild“?
Obwohl auch prominente Tory-Abgeordnete zu Johnsons Kritikern gehören, konnte der Premier nicht zuletzt durch den Ukraine-Krieg seine Position wieder stabilisieren. Johnson, dessen Vorbild Kriegspremier Winston Churchill ist, punktete beispielsweise durch einen Besuch in der Ukraine, bei dem er mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj durch die Straßen Kiews ging. Zudem setzte er sich schon früh für Waffenlieferungen an das Land ein. Dementsprechend schwenkte Johnson am Dienstag schnell auf das Thema Ukraine um.
Labour-Chef Keir Starmer warf ihm vor, den Krieg als „Schutzschild“ zu missbrauchen. Das Statement Johnsons zu den Lockdown-Verstößen bezeichnete er als „Witz“. Der Premier versuche nur, von seinen Verstößen abzulenken.
Weitere Strafbefehle erwartet
Noch Anfang des Jahres hatte es für Johnson nach ersten Berichten über die Lockdown-Partys in der Downing Street sehr schlecht ausgesehen. Damals galt ein Misstrauensvotum als beinahe unausweichlich. Inzwischen gilt es als unwahrscheinlich. Grund dafür war auch die überraschende Entscheidung der Londoner Polizei, in der Sache zu ermitteln. Das verhinderte, dass ein interner Bericht der Spitzenbeamtin Sue Gray in voller Länge veröffentlicht wurde und verschaffte Johnson wertvolle Zeit.
Im Fokus der Metropolitan Police stehen zwölf Veranstaltungen, die mutmaßlich gegen die damals geltenden Corona-Regeln verstießen. Inzwischen wurden etwa 50 Strafbefehle im Zusammenhang mit den Ermittlungen erlassen. Erwartet wird, dass Johnson noch weitere Strafbefehle erhalten wird.
Richtig brenzlig werden könnte es für den Regierungschef nach Ansicht von Beobachtern, falls seine Tories bei den anstehenden Lokalwahlen am 5. Mai heftige Verluste einfahren sollten. Gewählt wird unter anderem in London und in den als „Red Wall“ bezeichneten traditionellen Labour-Hochburgen im Nordwesten Englands, wo Johnson bei der vergangenen Parlamentswahl dank des Brexits große Zugewinne verbuchen konnte.
An der Debatte über seine Aufrichtigkeit wird Johnson wohl nicht teilnehmen. Für Donnerstag hat er bereits eine Reise nach Indien geplant.
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