Verfahren um Haus von Hartz IV-Empfängern Bundesverfassungsgericht prüfte Auricher Fall
Ein Teil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Vorsitzenden und Präsidenten Stephan Harbarth (Mitte). Foto: DPA
Eine Familie, deren Nachwuchs schon ausgezogen war, beantragte Hartz IV. Das Jobcenter lehnte ab, weil das Haus zu groß sei. Den Fall ließ das Sozialgericht Aurich nun in Karlsruhe prüfen.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden