Verfahren um Haus von Hartz IV-Empfängern Bundesverfassungsgericht prüfte Auricher Fall


Ein Teil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Vorsitzenden und Präsidenten Stephan Harbarth (Mitte). Foto: DPA
Eine Familie, deren Nachwuchs schon ausgezogen war, beantragte Hartz IV. Das Jobcenter lehnte ab, weil das Haus zu groß sei. Den Fall ließ das Sozialgericht Aurich nun in Karlsruhe prüfen.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf on-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- ON-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein ON-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle