Verfahren um Haus von Hartz IV-Empfängern Bundesverfassungsgericht prüfte Auricher Fall

| | 02.06.2022 17:47 Uhr | 0 Kommentare
Ein Teil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Vorsitzenden und Präsidenten Stephan Harbarth (Mitte). Foto: DPA
Ein Teil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Vorsitzenden und Präsidenten Stephan Harbarth (Mitte). Foto: DPA
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Eine Familie, deren Nachwuchs schon ausgezogen war, beantragte Hartz IV. Das Jobcenter lehnte ab, weil das Haus zu groß sei. Den Fall ließ das Sozialgericht Aurich nun in Karlsruhe prüfen.

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