International  Nach Raketeneinschlag in Polen: Das besagen Artikel 4 und 5 des Nato-Vertrags

Flora Hallmann
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Von Flora Hallmann
| 16.11.2022 09:57 Uhr | 0 Kommentare
Nato-Generalsekretär Stoltenberg warnte vor vorschnellen Entscheidungen. Foto: Roberto Monaldo/LaPresse/AP/dpa
Nato-Generalsekretär Stoltenberg warnte vor vorschnellen Entscheidungen. Foto: Roberto Monaldo/LaPresse/AP/dpa
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Nach dem Einschlag einer Rakete in Polen laufen derzeit die Ermittlungen. Polen hat derzeit die Streitkräfte mobilisiert – und könnte sich nun auf das Nato-Bündnis berufen. Was der Nato-Vertrag über den Verteidigungsfall sagt – und was Artikel 4 und 5 bedeuten.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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