Diskussion um Kontrolleure Sanfter Druck wird bei einigen Schottergarten-Besitzern kaum reichen
Schottergärten sind schon seit Jahren verboten. Die Stadt Aurich hat dennoch nichts gegen sie unternommen. Nun setzt sie auf sanften Druck. Doch das wird bei einigen kaum reichen. Ein Kommentar.
Schotter und Garten sind zwei Begriffe, die nicht zusammenpassen: Davon sollen nun auch die Eigentümer von Steingärten überzeugt werden. Aurich setzt beim Kampf gegen die grauen Steinwüsten auf ganz sanften Druck: die Beratung. Der Antrag der Grünen, einen Kontrolleur einzustellen, stieß bei den anderen Fraktionen im Finanzausschuss in dieser Woche auf Ablehnung. Niemand im Rathaus wolle eine Schottergartenpolizei, sagte Bürgermeister Horst Feddermann. Der neue Fachdienst Klima/Umwelt werde sich um das Thema kümmern. Da kann man nur viel Glück wünschen. Denn Beratung allein wird bei einigen Eigentümern kaum reichen.
Die Grünen fordern lediglich eine Selbstverständlichkeit: dass die eigenen Beschlüsse auch umgesetzt werden. In Niedersachsen gilt seit Jahren eine Bauordnung, die Steingärten ausdrücklich verbietet. Der Auricher Stadtrat bekräftigte das 2019 sogar mit einer eigenen Regelung. Doch seitdem ist nichts passiert. Keine Beratungen, keine freundlichen Hinweise, erst recht keine Bußgelder. Die Stadtverwaltung blieb mehrere Jahre lang untätig. Derweil entstehen weitere Schottergärten – und tragen zum Insektensterben und zum Aufheizen der Umgebung bei. Das sind ja auch die Gründe, warum sie verboten wurden.
Was rigide klingt, wird andernorts schon praktiziert
Einige mögen eine „Schottergartenpolizei“ gruselig finden. Aber wer keine Kontrollen und Konsequenzen will, sollte keine Regeln erlassen. So unerhört ist die Idee der Auricher Grünen nämlich nicht. Die Stadt Leer hat im Februar einen Mitarbeiter eingestellt, der unter anderem Steingärten ins Visier nimmt. Straße für Straße sieht sich der Kontrolleur die Gärten an. Eigentümer von Schottergärten werden kontaktiert und beraten. Ihnen wird eine Frist gesetzt. Sollten sie diese verstreichen lassen, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das klingt rigide. Aber was wäre beispielsweise ein Parkverbot ohne Strafzettel? Eine Luftnummer.
Der Trend ist eindeutig: Den Steinwüsten geht es an den Schotter. Verwaltungen quer durchs Land setzen die Vorschrift durch. In dieser Woche stärkte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Stadt Diepholz den Rücken. Diese hatte den Rückbau eines Steingartens angeordnet. Der Eigentümer klagte erfolglos. Die Rechtslage ist eindeutig. Warten wir mal ab, wie der neue Fachdienst damit umgeht.
Steiniger Weg im Umgang mit Kieswüsten in Aurich
Blumensamen statt Kontrolle
Keine neue Stelle für Schottergärten-Kontrolleur