Busbahnhof Leer 19-Jähriger mit Drogen und mehr als 51.000 Euro Bargeld erwischt
Der Mann war in Leer aus einem Bus gestiegen und ging dort dem Zoll ins Netz. Die Beamten beschlagnahmten die Drogen und stellten auch das Bargeld sicher – zumindest vorerst.
Leer – Den Ausgang seiner Fahrt aus den Niederlanden in Richtung Deutschland hat sich am Sonntag ein 19-Jähriger vermutlich ganz anders vorgestellt: Der Zoll erwischte ihn – und nahm ihm Drogen und Bargeld ab. Der Mann war am Nachmittag in Groningen in einen Bus gestiegen und in Richtung Leer gefahren, teilt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, mit. Als der Mann gegen 17.30 Uhr in Leer ausgestiegen sei, hätten die Zollbeamten ihn angesprochen, verbunden mit der Frage, ob er Waren oder Bargeld bei sich hatte.
„Der aus dem Raum Varel stammende Mann gestand sofort ein, wenige Gramm Marihuana aus den Niederlanden mitgebracht zu haben. Unser vor Ort eingesetzter Zoll-Spürhund zeigte am Gepäck des jungen Mannes an“, wird Mauritz in einer Zoll-Pressemitteilung zitiert. Die Beamten durchsuchten das Gepäck und fanden vier Gramm Marihuana und vier Gramm Ecstasy-Tabletten. Doch das war nicht alles: Unter seiner Jacke hatte der Mann eine Umhängetasche versteckt, in der sich mehr als 51.000 Euro in 500- und 100-Euro-Scheinen befanden.
Erhebliche Zweifel an der Geschichte des Mannes
„Zur Herkunft des Geldes konnte der Mann den Kollegen nichts mitteilen“, sagt Mauritz der Redaktion am Telefon. Und erst nach einiger Zeit habe er gesagt, wofür das Geld angeblich bestimmt gewesen sei: für einen Autokauf. „Daraus soll aber nichts geworden sein, weil der Verkäufer noch mehr Geld verlangt habe“, sagt Mauritz. Wo der Kauf habe stattfinden sollen und um was für ein Autos es sich gehandelt habe, habe der Mann wiederum nichts sagen können. Kurzum: Die Aussagen sorgten für den einen oder anderen Zweifel bei den Zöllnern, dass die Geschichte stimmte.
Die Drogen wurden dem Mann abgenommen. Zur Klärung weiterer Fragen wurde ein sogenanntes Clearingverfahren eingeleitet. „Das ist einem Ermittlungsverfahren vorgeschaltet und soll klären, ob das Geld möglicherweise aus kriminellen Machenschaften stammt“, erklärt Mauritz. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens wird nun auch das Bargeld sichergestellt. Auf die Frage, wie häufig tatsächlich ein krimineller Ursprung festgestellt werde, könne er nichts Genaues sagen, so Mauritz: „Das ist mal so, mal so.“
Clearingverfahren
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedstaat und bei der Ausreise in einen EU-Mitgliedstaat müssen mitgeführtes Bargeld und beispielsweise Aktien, Schecks, Sparbücher sowie Edelsteine und -metalle im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Nachfrage den Zollbeamten angemeldet werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro enden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass das Geld aus Straftaten stammen könnte, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.