Norden/Marienhafe
Auch Minderjährige kauften Drogen bei ihm
Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen hat das Schöffengericht am Amtsgericht Norden gestern einen 32-jährigen Marienhafer zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Gefängnis muss der gebürtige Emder allerdings nicht. Das aus Strafrichter Frank Meyer und zwei Schöffen bestehende Gericht setzte die Strafe für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus. Außerdem muss der Verurteilte 1000 Euro an die Drogenberatungsstelle Drobs in Aurich zahlen.
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