Überblick Abgaben, Steuern, Zuverdienst: Das müssen Sie als Rentner wissen
Im Ruhestand einfach zurücklehnen? Zumindest finanziell gilt das nicht. Lesen Sie hier, welche Steuern und Abgaben fällig werden - und welche Regeln für den Zuverdienst während der Rente gelten.
Es ist soweit: Sie stehen kurz vor dem verdienten Ruhestand. Auf Ihrem Rentenbescheid steht schwarz auf weiß, wie hoch Ihre monatliche Rente ausfallen wird. Doch mit dieser Summe können Sie nicht netto rechnen. Es werden weiterhin Sozialabgaben fällig. Außerdem muss die Rente immer häufiger versteuert werden.
Auch aus diesem Grund möchten sich manche Pensionäre im Ruhestand etwas dazuverdienen. Oder Sie gehören zu den Menschen, denen der Beruf immer große Freude gemacht hat. Sie wollen weiter eine Aufgabe haben und schätzen den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.
Die gute Nachricht: Gerade für Frührentner ist ein Zuverdienst seit Beginn dieses Jahres noch einmal attraktiver geworden.
In dieser Übersicht erfahren Sie, mit welchen Abzügen Sie als Rentner zu rechnen haben - und wie Sie im Ruhestand weiter arbeiten.
Welche Beiträge zahlt man als Rentner?
Brutto ist auch im Alter nicht gleich netto: Im Ruhestand werden weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Merksatz: Im Ruhestand sind Sie so kranken- und pflegeversichert wie im vorherigen Berufsleben. Die meisten Menschen bleiben somit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Bei der Krankenversicherung gilt hier für Rentnerinnen und Rentner zunächst ein Beitragssatz von 14,6 Prozent. Diesen teilen sich aber der Versicherte und der Rentenversicherungsträger. Sie zahlen als Rentner also nur die Hälfte - und zwar 7,3 Prozent.
Hinzu kommt noch ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen, zum Beispiel 1 Prozent. Auch dieser wird zu gleichen Hälften aufgeteilt.
Den Krankenversicherungsbeitrag behält die Rentenversicherung bei der monatlichen Zahlung ein und überweist ihn an die Krankenkasse.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner liegt seit 1. Juli 2023 bei 3,4 Prozent. Die Beiträge zahlen Sie anders als Arbeitnehmer allerdings in voller Höhe. Auch sie werden direkt abgezogen.
Wer kinderlos ist und nach 1939 geboren wurde, zahlt nun einen Zuschlag von 0,6 Prozent und kommt damit auf 4 Prozent.
Beispielrechnung: Renate bekommt monatlich 1200 Euro Rente. Sie hat eine Tochter. Ihre Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1 Prozent. Die Seniorin zahlt für die Krankenversicherung insgesamt also 99,60 Euro (87,60 plus 12). Für die Pflegeversicherung sind es 40,80 Euro pro Monat. Renate bleiben somit monatlich 1059,60 Euro.
Tipp: Durch den Wechsel der Krankenkasse können Sie den Beitragssatz leicht verbessern. Am Monatsende macht das aber oft nur einen Unterschied von ein paar Euro aus, heißt es im Ratgeber „Meine Rente“ der Stiftung Warentest. Schauen Sie deshalb auch immer, welche Leistungen inklusive sind - das gibt oft den Ausschlag.
Weitere Sozialabgaben fallen für Rentner in der Regel nicht an. Die Bedingung ist, dass sie pflichtversichert sind.
Wer zusätzlich eine Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge kassiert, muss auch auf diese Bezüge Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen - und zwar in voller Höhe. Es gibt aber einen Freibetrag von 169,75 Euro (2023).
Wichtig: Wer sich im Berufsleben bis über den 55. Geburtstag hinaus für eine private Krankenversicherung entschieden hat, ist auch in der Rente automatisch privat versichert. Und das kann im Alter richtig teuer werden, warnt die Stiftung Warentest.
Gut zu wissen: Wer sich im Alter freiwillig gesetzlich versichert, zahlt auf mehrere Einkommensarten die Sozialabgaben, so die Stiftung Warentest - etwa auch auf Mieteinkünfte.
Wie viele Steuern muss ich in der Rente zahlen?
Auch Rentenbezüge sind steuerpflichtig.
Allerdings greift hier der allgemeine Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll. Dieser gilt für alle Menschen.
Im Jahr 2022 lag der Betrag bei 10 347 Euro für Alleinstehende, 2023 sind es 10 908 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt jeweils die doppelte Summe.
Hinzu kommt der persönliche Rentenfreibetrag. Denn nur ein Teil Ihrer Rente wird besteuert. Die Höhe richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen. Sie bleibt dann bis zum Lebensende konstant.
Zwei Beispiele:
- Wer 2015 in Rente ging, muss 70 Prozent versteuern.
- Wer 2023 in Rente geht, muss schon 83 Prozent versteuern.
- Nach aktuellem Stand soll die Rente ab dem Renteneintrittsjahr 2040 zu 100 Prozent besteuert werden. Es gibt derzeit aber auch Pläne, diesen Zeitraum bis zum Jahr 2060 zu strecken.
Beispielrechnung: Sie gehen zum 1. Januar 2023 in den Ruhestand und erhalten 1500 Euro monatliche Rente. Das macht aufs Jahr gesehen 18 000 Euro. Davon müssen 83 Prozent versteuert werden, das macht 14 940 Euro. Entsprechend liegt der Rentenfreibetrag bei 3060 Euro (18 000 minus 14 940). Dieser Betrag bleibt lebenslang steuerfrei.
Addieren wir nun die Freibeträge zusammen. Dabei sind noch zwei weitere Freibeträge (3. und 4.) zu berücksichtigen:
- 3060 Euro Rentenfreibetrag
- 10 908 Euro Grundfreibetrag
- 102 Euro Werbungskosten-Pauschale für Rentner
- 36 Euro Sonderausgaben-Pauschale für Rentner
Das macht 14 106 Euro steuerfreies Einkommen. So ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 3894 Euro (18 000 minus 14 106).
Oft kommen allerdings noch andere Einkünfte als die gesetzliche Rente für die endgültige Berechnung der Steuerlast hinzu. Hier ist vor allem weiteres Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu nennen.
Doch es gibt noch weitere Einkommensquellen im Alter:
- Einkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge
- Auszahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge aus Dividenden
- sonstiges Sparvermögen
Für diese Zusatzeinkünfte gibt es teils wieder eigene Freibeträge.
Auch Rentnerinnen und Renter können verschiedene Posten von der Steuer absetzen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.
Die Stiftung Warentest nennt in ihrem Ratgeber einige Beispiele:
- Werbungskosten, etwa Ausgaben für die Rentenberatung
- Ausgaben für die Gesundheit wie Kuraufenthalte oder Medikamente, die über die zumutbare Belastung hinausgehen
- Spenden
- Ausgabe für eine Haushaltshilfe
- Handwerkerarbeiten
Auch wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie als Rentner somit nicht unbedingt Steuern zahlen.
Wichtig: Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich das im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern. Das hat mit der jährlichen Rentenanpassung zu tun. Mit dieser Anpassung an die Lohnentwicklung erhöht sich Ihre monatliche Rente.
Der Effekt: Weil ihr Rentenfreibetrag ja ein Leben lang gleich bleibt, wird ein immer größerer Teil Ihrer Rente steuerpflichtig. Und ab einem bestimmten Jahr kann die Summe dann über dem Grundfreibetrag liegen. Dann müssen Sie plötzlich doch Steuern zahlen.
Tipp: Rentnerinnen und Rentner, die schon einige Rentenerhöhungen erhalten haben, sollten prüfen, ob sie in die Steuerpflicht hinein gewachsen sind, rät der Bund der Steuerzahler Deutschland.
Zahle ich im Alter also doppelt Steuern?
Eine Doppelbesteuerung der Rente ist in der Tat möglich. Zum einen wird ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Zum anderen haben Sie schon während ihres Berufslebens Steuern auf die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Das sollte eigentlich nicht sein.
Aus diesem Grund schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich: Seit 2023 können Arbeitnehmer 100 Prozent Ihrer Rentenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Damit wird die Doppelbesteuerung in Zukunft zumindest deutlich seltener.
Das Thema sorgt seit Jahren für Debatten. Tatsächlich sind längst nicht alle Rentnerinnen und Rentner davon betroffen, sondern eher ein kleiner Teil. Ob man selbst dazugehört, ist schwierig zu berechnen. Dazu brauchen Sie alle alten Steuer- und Rentenbescheide.
Der große Aufwand führe in den seltensten Fällen dazu, eine tatsächliche Doppelbesteuerung nachzuweisen, so das Verbraucherportal „Finanztip“. Wie ein eventueller Steuernachteil dann ausgeglichen werde, sei ebenfalls noch offen. Fazit: Es lohnt sich eher nicht.
Kann ich während der Rente weiter arbeiten?
Ja, das ist möglich. Bei der vorgezogenen Altersrente wurden die Bedingungen mit der Einführung der Flexi-Rente deutlich attraktiver gemacht - damit mehr ältere Menschen länger arbeiten.
Grundsätzlich ist es so:
- Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie früher in Rente gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
- Wenn Sie auf 35 Versicherungsjahre zurückblicken, können Sie früher in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen.
- Mit Erreichen der Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren (je nach Geburtsjahr) erhalten Sie die volle Rente ohne Abschläge.
Viele Menschen in Deutschland gehen früher in Rente, also vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Im Jahr 2021 war es mehr als die Hälfte der 858 000 neuen Rentnerinnen und Rentner.
Lange Zeit war es hier so, dass Sie als Frührentner nur wenig hinzuverdienen durften - sonst wurde Ihnen die Rente zu großen Teilen oder sogar komplett gestrichen. Mit der Flexi-Rente wurde die Hinzuverdienstgrenze erst erhöht und nun aufgehoben.
Ergebnis: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Sie auch als Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Mit Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten Sie ohnehin immer die volle Rente ohne Abschläge. Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie wollen.
- Allerdings müssen Sie diese Einnahmen natürlich versteuern. Und Ihr Arbeitgeber und Sie zahlen weiter Sozialabgaben.
- Nehmen Sie lediglich einen Minijob mit maximal 450 Euro Verdienst pro Monat an, übernimmt der Arbeitgeber diese Abgaben vollständig.
Gut zu wissen: Wer regulär Rente bezieht und parallel weiter arbeitet, kann durch Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen seine Rente erhöhen, so die DRV. Dafür müssen Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt entsprechende Beiträge abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird die erhöhte Rente gezahlt.
Kann ich auch weiter arbeiten und später in Rente gehen?
Ja, auch das ist möglich. Es gibt keine Pflicht, mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen.
Dafür werden Sie von der Rentenkasse belohnt: Für jeden Monat des späteren Rentenbeginns erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente. Wer somit ein Jahr länger arbeitet, als er müsste, bekommt danach jeden Monat 6 Prozent mehr Rente.
Wie viele Menschen sind zusätzlich zur Rente erwerbstätig?
Lange Zeit galt für die allermeisten: Mit dem Eintritt in die Rente endet das Berufsleben. Doch das hat sich geändert. Heute arbeiten deutlich mehr Rentnerinnen und Rentner als noch in den 1990er Jahren. Trotzdem ist das eher noch die Ausnahme als die Regel.
Schauen wir uns ein paar Zahlen an:
- Laut Statistischem Bundesamt war 2021 knapp jede achte Person (12,9 Prozent) unter den 65- bis 75-Jährigen erwerbstätig. Zehn Jahre zuvor waren es nur 7 Prozent.
- Von den 65- bis 69-Jährigen geht knapp jeder Siebte (15 Prozent) im Ruhestand einer Erwerbsarbeit nach, zeigen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.
- Unter den 70- bis 74-Jährigen sind es 13 Prozent.
- Bei den über 74-Jährigen sind es nur noch 2 Prozent.
Zwei Drittel der erwerbstätigen Rentenbeziehenden zwischen 65 und 74 Jahren üben laut IAB eine geringfügige Beschäftigung aus.
Die Gründe dafür, im Ruhestand weiter zu arbeiten, sind vielfältiger Art. Die These, dass Arbeit im Alter hauptsächlich dazu dient, eine niedrige Rente aufzubessern, ist laut IAB nicht haltbar. Der finanzielle Aspekt stehe nicht an erster Stelle, sei aber gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen nicht zu vernachlässigen.
Weitere individuelle Gründe für Erwerbstätigkeit im Ruhestand:
- Spaß an der Arbeit
- das Bedürfnis nach einer sinnvollen Aufgabe
- der Kontakt zu anderen Menschen
Hinzu kommen wirtschaftliche und politische Faktoren:
- steigende Nachfrage vonseiten der Arbeitgeber (Fachkräftemangel)
- attraktive Regelung für den flexiblen Übergang in die Rente
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Diese Sozialleistung soll den Lebensunterhalt von Rentnern und Erwerbsgeminderten sichern, wenn deren Einkünfte nicht reichen, weil sie keine oder nur eine geringe Rente beziehen.
Fällt die Bruttorente sehr niedrig aus, steht bereits auf Ihrem Rentenbescheid der Hinweis, dass Sie eventuell einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Dafür müssen Sie die persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben und einen Antrag stellen.
Der Träger der Sozialhilfe berechnet dann die genaue Höhe des Anspruchs, der sich aus den folgenden zwei Punkten ergibt:
- Wie viel braucht die Person zum Leben? Hier werden Kosten für Miete, Heizung, Essen, Kleidung und Weiteres, aber etwa auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt.
- Wie viel Geld hat die Person durch die Rente zur Verfügung? Dabei werden die Freibeträge bei der Altersrente berücksichtigt.
Hier kommen vier wissenswerte Fakten zur Grundsicherung im Alter:
- Im Jahr 2021 waren im Alter 3,4 Prozent der Bevölkerung in Deutschland auf Grundsicherung angewiesen.
- Die Grundsicherung im Alter wird nicht aus der gesetzlichen Rentenkasse bezahlt, sondern aus Steuermitteln - ebenso wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV).
- Vorhandenes Vermögen müssen Sie aufbrauchen, bevor die Grundsicherung fließt, so die Stiftung Warentest.
- Rutschen die eigenen Eltern in die Grundsicherung, holt sich das Sozialamt das Geld nicht von den Kindern zurück, solange deren Jahreseinkommen nicht bei über 100 000 Euro liegt.