Verbraucherzentrale warnt Junge verzockt über 1000 Euro mit dem Handy seiner Mutter

| 19.12.2023 18:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nur kurz hatte die Frau ihr Smartphone aus der Hand gegeben. Symbolfoto: Pixabay
Nur kurz hatte die Frau ihr Smartphone aus der Hand gegeben. Symbolfoto: Pixabay
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Nur für kurze Zeit hat eine Auricherin ihrem Sohn das Smartphone überlassen – es folgte eine dicke Rechnung. Was war passiert? Und wie ging die Geschichte aus?

Aurich - Über 1000 Euro hat ein zwölfjähriger Junge aus Aurich mit dem Handy seiner Mutter verzockt. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, hatte die Frau ihrem Sohn das Smartphone an nur wenigen Tagen zeitweise überlassen. Was ihr nicht bewusst war: Ihr Account war direkt mit ihrem Paypal-Konto verknüpft. Jeder In-App-Kauf löste somit per Klick eine Zahlung aus. „Nicht nur die Verknüpfung mit einem Paypal-Account, auch eine hinterlegte Kreditkarte kann Eltern schnell zum Verhängnis werden“, wird die Auricher Verbraucherberaterin Karin Itzen zitiert. Unbemerkt könnten Kinder so in kurzer Zeit hohe Geldsummen verspielen, was oft erst mit der monatlichen Abrechnung oder dem Blick aufs Konto auffalle.

Diese Forderungen müsse man aber nicht hinnehmen. „Im Gegenteil – es lohnt sich, zu widersprechen“, erklärt Itzen. Denn Minderjährige dürften ohne Genehmigung der Eltern keine Käufe tätigen. Dass die Auricherin ihrem Sohn das Smartphone zum Spielen gibt, bedeute schließlich nicht, dass sie ihm auch erlaube, Kaufverträge damit abzuschließen. Und die Frau habe keinen Vertrag mit dem Anbieter der Spiele-App abgeschlossen. Allerdings lenkten Anbieter bei einem Widerspruch nicht immer ein, wie auch der Fall aus Aurich zeige. Erst nach Einschreiten der Verbraucherzentrale bekam die Mutter die 1117,59 Euro zurück.

Wie man sich schützen kann

Um ungewollte In-App-Käufe durch Minderjährige zu unterbinden, gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale mehrere Möglichkeiten: Eltern können zum Beispiel einen Passwortschutz für Käufe auf dem Smartphone einrichten. Oder sie legen einen eigenen Account für Kinder an. Damit lassen sich Nutzungszeiten und -rechte regeln sowie Zugriffe auf Zahlungsquellen einschränken. Ebenfalls sinnvoll sei es, eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einzurichten. Eine Abrechnung über die Mobilfunkrechnung sei dann nicht mehr möglich. Für die Beantragung stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen Musterbrief bereit, man findet ihn hier https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/141/dokumente/TK21%20Mobilfunk%20Drittanbietersperre.pdf.

Weitere Informationen zum kindersicheren Einrichten von Smartphone und Tablet gibt es hier www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/smartphone-tablet-kindersicher.

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