Berlin Warum die Ampel-Koalition den Begriff „Rasse“ doch nicht aus dem Grundgesetz streichen will
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es im dritten absatz unter anderem: „Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Foto: dpa/Uwe Anspach
Eigentlich hatte sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag fest vorgenommen, das Wort „Rasse“ aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen. Jetzt gab es eine Kehrtwende.
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