Wie funktioniert das E-Rezept? Ohne rosa Zettel in die Apotheke
Das Formular „Muster 16“ ist Geschichte: Seit Anfang des Jahres müssen Ärzte Verordnungen digital verschreiben.
Ostfriesland - Der Zettel war rosa, hatte die offizielle Bezeichnung „Muster 16-Formular“ – und ist nun auch ein Opfer der Digitalisierung geworden: Seit dem 1. Januar sind Ärzte verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Das rosafarbene Papier-Rezept ist Vergangenheit.
„Gesetzlich Krankenversicherte können die Verschreibung mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder per Ausdruck einlösen“, sagt Andrea Zaszczynski von der Apothekerkammer Niedersachsen. Das E-Rezept sorge für höhere Arzneimittelsicherheit sowie einfachere und effizientere Abläufe in der Apotheke.
So müssen beispielsweise Rezepte jetzt nicht mehr einzeln geprüft und eingescannt werden. Weitere Arbeit entfällt dadurch, dass Verordnungen direkt an das Warenwirtschaftssystem der Apotheke übermittelt werden.
Ebenfalls hilfreich: Folgerezepte können innerhalb eines Quartals nach telefonischer Bestellung elektronisch ausgestellt werden. Ein weiterer Praxisbesuch ist dafür nicht notwendig.
So klappt’s mit dem E-Rezept
In der Arztpraxis wird das E-Rezept erstellt. Patienten erhalten die Verordnung jedoch nicht mehr auf Papier, stattdessen wird ihre elektronische Gesundheitskarte zu einem Schlüssel, mit dem jede Apotheke das Originalrezept abrufen und bearbeiten kann.
In der Apotheke wird die elektronische Gesundheitskarte des Patienten in ein entsprechendes Kartenlesegerät gesteckt. Eine PIN ist nicht erforderlich. Versicherte können das Rezept wahlweise auch mit der neuen E-Rezept-App der Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) einlösen. Sie wird auf dem Smartphone geöffnet. Anschließend folgt die Auswahl der Verschreibung. Ein entsprechender QR-Code für das Medikament erscheint im Display des Smartphones und kann eingescannt wird.
Patient verhindert: Wer nicht persönlich in der Apotheke erscheinen kann, hat auch die Möglichkeit, verschriebene Medikamente von Angehörigen oder Bekannten abholen zu lassen. Diese Personen müssen dafür die Gesundheitskarte des Patienten vorlegen. Die Rezept-App bietet zudem eine Familienfunktion, mit der andere Versicherte die Verschreibungen nach Freischaltung einlösen können.