Schwarzarbeit Haushaltshilfe kann für Steuervorteil sorgen

| 01.03.2024 12:58 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Wer die Beschäftigung einer Putzfrau anmeldet, zahlt zwar Abgaben, hat aber auch Steuervorteile. Foto: Pixabay
Wer die Beschäftigung einer Putzfrau anmeldet, zahlt zwar Abgaben, hat aber auch Steuervorteile. Foto: Pixabay
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Was viele nicht wissen: Die Beschäftigung von gemeldeten Minijobbern im Privathaushalt wird vom Finanzamt anerkannt.

Ostfriesland / UP - Unter anderem in Privathaushalten ist Schwarzarbeit weit verbreitet. Dabei wird die Beschäftigung von Haushaltshilfen durch Privatpersonen steuerlich besonders gefördert. „Ist die Haushaltshilfe offiziell bei der Minijob-Zentrale über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet, kann sich das mit einem Steuervorteil rechnen“, erklärt Dr. Christiane Krüger. Sie ist Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, deren Verbundsystem die Minijob-Zentrale angehört.

Bis zu 510 Euro können

abgesetzt werden

Für Hilfskräfte im Privathaushalt sind zwar Abgaben von bis zu 14,94 Prozent des monatlichen Verdienstes an die Minijob-Zentrale zu entrichten, „allerdings können 20 Prozent der Gesamtaufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden – bis zu 510 Euro jährlich“, erläutert Dr. Christine Krüger.

Bis zu einem monatlichen Verdienst von 284 Euro sei der Steuervorteil im Haushaltsscheck-Verfahren sogar größer als die Abgaben, die Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zu zahlen haben. „Bei einem Durchschnittsverdienst von 185 Euro ist die monatliche Ersparnis am größten“, rechnet die Pressesprecherin vor. Arbeitgeber sparen durch die offizielle Anmeldung der Haushaltshilfe 14,86 Euro im Monat.

Im Februar erhalten alle privaten Arbeitgeber von Minijobbern automatisch eine Bescheinigung für das Finanzamt. Diese enthält jeweils die Höhe des gezahlten Verdienstes an die Haushaltshilfe und die darauf entfallenden Abgaben an die Minijob-Zentrale – und zwar jeweils für das vergangene Kalenderjahr.

Erstmals werden die Bescheinigungen für das Finanzamt in diesem Jahr auch im sogenannten Minijob-Manager zur Verfügung gestellt. Das neue Online-Portal der Minijob-Zentrale bietet bereits registrierten Arbeitgebern schnell und unbürokratisch die Möglichkeit, den Nachweis in digitaler Form abzurufen.

Tipp: Mit dem Haushaltsscheck-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale können Privathaushalte ganz einfach die Abgaben für ihre Haushaltshilfe und die Ermäßigung der Steuer berechnen. Weitere Infos online unter www.minijob-zentrale.de