Ausgesetzter Hund Peta hat Belohnung für Hinweis ausgezahlt

| | 27.03.2024 14:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Artikel hören:
Eine Hündin – hier ein Symbolbild – musste im November bei Temperaturen um null Grad 17 Tage im Berumerfehner Wald auf ihre Rettung warten. Foto: DPA
Eine Hündin – hier ein Symbolbild – musste im November bei Temperaturen um null Grad 17 Tage im Berumerfehner Wald auf ihre Rettung warten. Foto: DPA
Artikel teilen:

Die Tierschutzorganisation hatte nach dem Fund eines im Winter ausgesetzten Hundes 500 Euro ausgelobt. Nun wurde das Geld einer wichtigen Zeugin übergeben.

Großheide/Stuttgart – Ende November 2023 ist eine Hündin in einem entlegenen Waldbereich in der Nähe des Königskeils in Großheide aufgefunden worden. Sie war dort mehrere Tage lang bei Temperaturen um den Gefrierpunkt festgebunden. Das Tier wurde daraufhin in die Obhut des Tierheims Hage gebracht, starb aber einige Tage später, weil sie schon länger an Epilepsie litt.

Die Tierrechtsorganisation Peta setzte am 8. Dezember 500 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person führen. Der Betrag wurde nun an eine Zeugin ausgezahlt, wie Peta mitteilte. Zuvor hatte das Amtsgericht Norden bestätigt, dass durch die 25-jährige Zeugin der entscheidende Hinweis zur Täterin gegeben worden ist. Die Halterin wurde zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Peta lobt das Gericht für das deutliche Urteil.

Freundin ließ bei der Aufklärung nicht locker

Zur Erinnerung: Eine 23-jährige Südbrookmerlanderin mit psychischen Problemen hatte sich die Hündin angeschafft, um Gesellschaft zu haben. Als das Tier sich als selbst sehr schwer erkrankt entpuppte, fühlte die Halterin sich psychisch und finanziell überfordert. Versuche, den Hund zu verkaufen oder im Tierheim abzugeben, scheiterten. Tief im Wald band sie die Hündin dann an, die dort mehr als zwei Wochen später durch Zufall von einem Jäger entdeckt wurde.

Eine Freundin der Halterin hatte diese nach den Berichten über das Auffinden mehrfach auf den Hund angesprochen. Die 23-Jährige behauptete aber, dass sie ihn nach Nordrhein-Westfalen in gute Hände abgegeben habe. Die Freundin fuhr daraufhin selbst zum Tierheim, identifizierte den Hund und brachte Fotos bei.

Appell an Beobachter von Tierleid

Peta kritisiert so ein Handeln von Tierhaltern scharf. Unter den Tieren im Tierheim seien viele ausgesetzte. „Dabei setzen Täter häufig, wie auch im aktuellen Fall, das Leben der Tiere aufs Spiel“, so Annika Lewald von Peta.

„Wir sind überglücklich, dass die Täterin gefasst und verurteilt wurde. Der Hinweisgeberin danken wir ausdrücklich für ihre Mithilfe. Darüber hinaus appellieren wir an alle Menschen, ihre Augen nicht vor Tierquälerei zu verschließen und diese stets bei der Polizei, dem Veterinäramt oder Peta zu melden – auf Wunsch auch anonym.“

Peta: Viele Gewalttäter quälen zuerst Tiere

Peta stellt in der Mitteilung Tierquälerei in einen größeren Zusammenhang.

Tierquälerei sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Fachleute aus Psychologie und Justiz seien sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes wird von Peta so zitiert: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Peta hat eine Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ aufgelegt, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dienen soll.

Forderung: Tiere brauchen Grundrechte

Die Tierrechtsorganisation setzt zudem regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

Peta Deutschland feiert in diesem Jahr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. Tiere seien nicht dazu da, dass Menschen an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie zur Unterhaltung nutzen oder in irgendeiner Form ausbeuten. Die Organisation setze sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Ähnliche Artikel