Meinung Straßenausbau-Beiträge in Aurich werden zu Recht gestrichen

| | 25.05.2024 10:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Auricher Glupe im August 2023. Foto: Heino Hermanns
Die Auricher Glupe im August 2023. Foto: Heino Hermanns
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Die Auricher Politik streicht die Straßenausbaubeiträge. Das ist gut so. Denn zu oft sorgte die Satzung für Nöte und Unfrieden. Ein Kommentar.

Es war eine überfällige Entscheidung, die in dieser Woche vom Auricher Fachausschuss getroffen wurde: Die Straßenausbaubeitragssatzung soll ersatzlos gestrichen werden. Anwohner sollen rückwirkend zum 1. Januar nicht mehr für Sanierungen vor ihrem Grundstück bezahlen. Gut so. Denn die Regelung war ein ewiger Streitpunkt – und sorgte zu oft für existenzielle Nöte bei weniger vermögenden Haus- und Grundstückeigentümern. Wenn die Politik sich entschied, eine Straße zu sanieren, konnten plötzlich Forderungen von mehreren tausend Euro fällig werden. Auch bei Menschen, die sich in ihrem Häuschen mit kleiner Rente durchschlagen mussten.

12.000 Euro Beitrag für 570 Euro Pacht im Jahr

Die Beitragssatzung führte auch zu offensichtlichen Ungerechtigkeiten. Eine Frau aus Popens musste vor drei Jahren 12.000 Euro für die Sanierung eines Regenwasserkanals zahlen – vor ihrem unbebauten Grundstück, für das sie eine jährliche Pacht von 570 Euro einnahm. „Wirtschaftliche Vorteile“, wie in einem Bescheid der Verwaltung behauptet, hatte sie nicht. Nur horrende Kosten.

Aurich gehört jetzt zu den gut 50 Prozent der niedersächsischen Kommunen, die auf eine Straßenausbaubeitragssatzung verzichten. Damit vermeidet der Stadtrat potenzielle Streitigkeiten, wie sie etwa über viele Jahre die Gemeinde Südbrookmerland aufwühlten. Um den Schwarzen Weg entbrannte ein Streit, der letztlich zu einem Bürgerentscheid und der Abschaffung der Satzung führte. Dem kommt die Auricher Politik zuvor. Ein richtiger Schritt, der zu sozialem Frieden beträgt.

Natürlich gibt es einen Haken

Der unvermeidliche Haken an der Sache: Die jährlichen Sanierungskosten der Kommune von rund 400.000 Euro müssen nun von der Stadt auf anderem Wege eingenommen werden. Der Rat will dazu die Grundsteuer B anheben. Daraus ergeben sich Mehrkosten für alle Grundstückseigentümer. Nicht schön, aber überschaubar. Die Last wird nun auf viele Schultern verteilt. Früher oder später profitieren fast alle Anlieger von der neuen Regelung.

Die von der Verwaltung ins Spiel gebrachte Versiegelungsgebühr wird es demgegenüber auch weiterhin nicht geben. Man darf darauf wetten: Die Diskussion darüber ist noch nicht gestorben – im Gegensatz zur gerade beerdigten Straßenausbaubeitragssatzung.

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