Meinung „Schnellabschuss“ für den Wolf wird zur Blamage

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Ein Kommentar von Stephan Schmidt
| 13.07.2024 10:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Wolf in einem Freigehege. Im Kreis Aurich hat eine Schnellerlaubnis zum Erlegen des Raubtieres eine große Debatte ausgelöst. Foto: DPA
Ein Wolf in einem Freigehege. Im Kreis Aurich hat eine Schnellerlaubnis zum Erlegen des Raubtieres eine große Debatte ausgelöst. Foto: DPA
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Das Landgericht Oldenburg hat die Abschusserlaubnis für einen Wolf in Dornum kassiert. Der Landkreis Aurich steht unverschuldet dumm da. An der Blamage sind Andere Schuld. Ein Kommentar.

Zum sofortigen Abschuss freigegeben: Das galt laut einem Beschluss des Landkreises Aurich für einen Wolf, der für mehrere Schafsrisse am Dornumer Deich verantwortlich sein soll. Der Landkreis berief sich dabei auf ein von der Umweltministerkonferenz beschlossenes „Schnellabschussverfahren“. Doch dieses ist im Praxistest durchgefallen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg kassierte in dieser Woche den Beschluss. Der sofortige Abschuss sei voraussichtlich rechtswidrig. Ein Erfolg für den Verein Freundeskreis freilebender Wölfe, der Widerspruch eingelegt hatte. Und eine ziemliche Blamage für die Politik, die sich das Verfahren ausgedacht hat. Der Landkreis steht nun unverschuldet dumm da. Er hat beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Abschuss unter unrealistischen Voraussetzungen

Die Begründung des Oldenburger Gerichts offenbart die Verrenkungen und Scheinheiligkeiten, mit denen beim Thema Wolfsschutz hantiert wird. Es fängt schon bei der angeblichen „Ausnahmegenehmigung“ an. Demnach ist der Abschuss eines Wolfs innerhalb eines Radius von 1000 Metern um den letzten Riss innerhalb der Gemeinde Dornum erlaubt. Schon das ist unrealistisch. Soll sich dort jemand auf die Lauer legen – in der Hoffnung, dass der Täter an den Tatort zurückkehrt? Der Landkreis hat laut Gericht zudem darauf verzichtet, die Ausnahmegenehmigung auf den „schadensverursachenden“ Wolf zu beziehen. Als wenn dieser eindeutig zu identifizieren wäre.

Eine Gesellschaft, die sich nicht entscheiden kann oder will

Kopfschütteln löst auch der Einwand des Gerichts aus, dass auf das Ausloten von Alternativen verzichtet wurde: eine „Ertüchtigung“ des vorhandenen oder die Errichtung eines mobilen Zaunes etwa. Dabei sind genau diese Zäune umstritten. Wie groß ist der Nutzen wirklich? Fest steht, dass sie teuer sind, die Landschaft durchschneiden, keinen lückenlosen Schutz bieten können – und Wölfe schlau genug sind, die Schwachstellen zu erkennen. Die Zäune mögen in Einzelfällen die Lösung sein. Vor allem sind sie aber ein Beruhigungsmittel für eine ratlose Gesellschaft, die sich nicht zwischen Wolfs- und Nutztierschutz entscheiden kann oder will. Und für eine Politik, der langsam dämmert, dass Artenschutz um jeden Preis nicht im Sinne der Gesellschaft sein kann. Den Tierhaltern ist so jedenfalls nicht geholfen. Und dem Deichschutz erst recht nicht.

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