Vorfall in Bingum Nicht angeleinter Schäferhund beißt 34-Jährigen in den Knöchel

| 26.08.2024 15:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Schäferhund hat am Donnerstag, 22. August 2024, einen Mann in den Fußknochen gebissen. Symbolfoto: Pixabay
Ein Schäferhund hat am Donnerstag, 22. August 2024, einen Mann in den Fußknochen gebissen. Symbolfoto: Pixabay
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Ein Schäferhund soll vergangene Woche in Bingum einen weiteren Hundehalter und seinen Hund angegriffen haben. Das Herrchen interessierte das nicht. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.

Bingum - Beim Gassigehen mit ihren Hunden in Bingum sind bereits am Donnerstagmorgen, 22. August 2024, zwei Hundehalter aneinandergeraten. Wie die Polizei jetzt mitteilt, war ein 34-Jähriger mit seinem angeleinten Hund gegen 6.30 Uhr auf dem Unnerweg unterwegs, als ihm ein Mann mit seinem Schäferhund entgegenkam. Das nicht angeleinte Tier reagierte auf den Hund des 34-Jährigen – und attackierte beide. Er biss den 34-Jährigen in den Knöchel. Der Mann trug eine deutliche Wunde davon, so die Polizei in der Mitteilung.

Das Herrchen des Hundes interessierte der Vorfall nicht. „Er teilte dem 34-Jährigen mit, dass dieser bloß weiterfahren solle“, schreibt die Polizei. Die Beamten suchen nun nach dem Unbekannten, der wie folgt beschrieben wird:

  • circa 50 Jahre alt
  • dunkle Haare
  • stabile Figur
  • gelbe Winterjacke
  • sein Schäferhund habe ein „hell-dunkel gewolktes“, sehr dichtes Fell

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall oder dem Hundehalter geben können, werden gebeten, die Polizei in Leer (Telefon: 0491/976900) zu informieren.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Hundehaltende in Niedersachsen gesetzlich dazu angehalten ist, seinen Hund/Hündin so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von dem Tier zu keiner Zeit Gefahren, Bedrohungen oder Belästigungen für Menschen, Tiere, Sachen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Ergänzend gibt es für jede Kommune noch eigenständige Regelungen. Für die Stadt Leer gilt zudem die Leeraner Gefahrenabwehrordnung, die zum Mitführen von Hunden Vorgaben enthält.

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