Verfassungsänderung Mexiko beschließt Militarisierung der inneren Sicherheit

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Von dpa
| 25.09.2024 18:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Menschenrechtsorganisationen kritisieren den wachsenden Einfluss des Militärs im Inneren. (Archivbild) Foto: Fernando Llano/AP/dpa
Menschenrechtsorganisationen kritisieren den wachsenden Einfluss des Militärs im Inneren. (Archivbild) Foto: Fernando Llano/AP/dpa
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Die Nationalgarde bekämpft irreguläre Migration und Drogenhandel. Jetzt wird die Einheit den Streitkräften unterstellt. Menschenrechtler sind besorgt: Immer wieder gibt es Vorwürfe gegen Soldaten.

Mexiko hat durch eine Verfassungsänderung die Militarisierung der öffentlichen Sicherheit auf nationaler Ebene beschlossen. Trotz der Kritik von Menschenrechtlern stimmten 86 Senatoren dafür, dass die Streitkräfte das Kommando über die Nationalgarde übernehmen - und nicht wie bisher das zivile Ministerium für öffentliche Sicherheit. Die Einheit ist unter anderem für den Kampf gegen die mächtigen Drogenkartelle und gegen die irreguläre Migration zuständig.

Vor der Abstimmung im Senat hatte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte Sorgen über die möglichen Auswirkungen der Reform geäußert. Soldaten seien in der Vergangenheit immer wieder Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen worden. Die Nationalgarde wird künftig nur noch aus Soldaten mit polizeilicher Ausbildung bestehen. Das Militär soll nach Verbrechen zudem auch Ermittlungen übernehmen.

Die Nationalgarde wurde 2019 durch eine Verfassungsreform als zivile Polizeieinheit geschaffen und löste die als äußerst korrupt geltende Bundespolizei ab. Sie bestand allerdings von Anfang an größtenteils aus Soldaten. Im vergangenen Jahr scheiterte die Eingliederung der Einheit ins Militär noch an verfassungsrechtlichen Bedenken. Seit dem 1. September verfügt die Partei des linksgerichteten Präsidenten Andrés Manuel López Obrador, der am kommenden Montag seine Amtszeit beendet, im Kongress über die erforderliche Zweidrittelmehrheit, mit der die Reform nun durchgesetzt wurde.

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