Ermittlungen in Oldenburg Zwei Bombendrohungen auf Kramermarkt – Polizei gibt Entwarnung
Die Bombendrohungen versetzten Oldenburg in Aufregung. Die Polizei reagierte schnell, doch weder Sprengstoff noch gefährliche Gegenstände wurden gefunden – der Täter ist bislang unbekannt.
Oldenburg - In Oldenburg sorgte am Mittwochnachmittag, 2. Oktober 2024, eine Bombendrohung, die über soziale Medien verbreitet wurde, für Aufregung auf dem Kramermarkt. Laut einer Mitteilung der Polizei reagierten die Beamten sofort auf den Hinweis und leiteten umfangreiche Ermittlungen ein.
Dabei stießen die Beamten auf eine 61-Jährige aus Oldenburg, die daraufhin aufgesucht wurde. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung stellte sich jedoch heraus, dass die Drohung über einen gefakten Social-Media-Account veröffentlicht worden war.
Notruf als Bandansage
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass keine konkrete Gefahr für die Besucher des Kramermarktes bestand. Daher wurden zunächst keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergriffen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Am Donnerstagmittag, 4. Oktober 2024, ging ein Notruf ein, in dem eine Bandansage eine Bombenexplosion auf dem Kramermarkt ankündigte. Zu diesem Zeitpunkt war der Kramermarkt noch nicht geöffnet. Die Polizei sperrte umgehend einen Teil des Geländes, der als möglicher Ablageort eines Sprengsatzes ermittelt werden konnte, und setzte einen Sprengstoffspürhund zur Suche ein. Dann gab es Entwarnung: Es wurden weder Sprengstoff noch gefährliche Gegenstände gefunden.
Täter bislang nicht ermittelt
Kurz nach Öffnung des Kramermarktes konnte die Sperrung aufgehoben und das gesamte Gelände freigegeben werden. Die Stadt Oldenburg stellte klar, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Öffentlichkeit bestanden habe.
„Die Polizei leitete Strafverfahren aufgrund der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ein. Ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Taten besteht, ist Gegenstand dieser Ermittlungen. Entgegen anderslautender Behauptungen konnte eine tatverdächtige Person bislang nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen hierzu dauern an“, schreibt die Polizei.
Die Androhung einer Bombenexplosion, auch wenn sie zu keinem Zeitpunkt als realistische Gefahr eingestuft wurde, wird von der Polizei konsequent verfolgt. Sollte der oder die Verantwortliche gefunden werden, könnten erhebliche Regressforderungen auf sie zukommen. Auch Schadensersatzforderungen sind in solchen Fällen keine Seltenheit, so die Polizei.