Jugendschutz Testkäufe in Emden enden mit „erschreckendem Ergebnis“
Zwei 14-Jährige haben in Emden versucht, Alkohol, Zigaretten und Vapes zu kaufen. Der Test der Stadt führte zu einem „erschreckenden Ergebnis“.
Emden - Die Fachdienste Jugendförderung und Öffentliche Sicherheit und Ordnung haben am Mittwoch, 13. November 2024, zusammen mit zwei 14-Jährigen Testkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen in Emden durchgeführt. Es sollte überprüft werden, ob die Jugendschutzbestimmungen für den Verkauf von Tabakwaren inklusive Vapes und von alkoholischen Getränken eingehalten werden.
Nach Mitteilung der Stadt haben die jugendlichen Testkäufer in verschieden Geschäften, etwa Kiosken, Discountern, Supermärkten, Tankstellen-Shops und Imbissen versucht, die Altersbeschränkungen zu umgehen. Auch an Geldspielautomaten haben sie es probiert.
„Unbefriedigende Situation“
In vier der neun Versuche gelang es den Jugendlichen, Tabakwaren oder Alkohol zu kaufen – „ein erschreckendes Ergebnis“, urteilt die Verwaltung. Vor allem, weil moderne Kassensysteme in den meisten Fällen das Verkaufspersonal explizit auf die Altersbeschränkung der eingescannten Waren hinweisen würden. „Leider wurde bei den beobachteten Verkaufsstellen festgestellt, dass das Personal diesen Hinweisen nicht ausreichend Beachtung schenkte.“ Das stehe im Widerspruch zu den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen, die darauf abzielen, Minderjährige vor dem Erwerb solcher Produkte zu schützen.
Im Vergleich zu einem ähnlichen Test im Juni dieses Jahres, bei dem alle Testkäufe erfolgreich waren, zeigt sich nach Angaben der Stadt jedoch eine leichte Verbesserung: Dieses Mal habe es immerhin auch gescheiterte Versuche gegeben. „Trotz dieser Fortschritte bleibt die Situation unbefriedigend“, heißt es.
Verfahren eingeleitet
In Gesprächen mit den Testkäufern habe sich bestätigt, dass der Erwerb von Tabakwaren, Vapes und Alkohol für viele Jugendliche kein unüberwindbares Hindernis darstellt. Gerade Vapes seien für unter 18-Jährige oft leichter zugänglich als Alkohol. Gegen die Verkäufer und Betriebsinhaber, die gegen die Altersvorschriften verstoßen haben, wird nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Im Wiederholungsfall müssen die betroffenen Betriebsinhaber mit einer Überprüfung ihrer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit rechnen. Im schlimmsten Fall könnte dies zu einer Gewerbeuntersagung führen.
Die beiden Fachdienste betonen, dass solche Kontrollen auch künftig regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Jugendschutzbestimmungen konsequent eingehalten werden.