Neuwahl des Bundestags Parteien einigen sich auf Fairness-Abkommen für Wahlkampf

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Von dpa
| 22.12.2024 11:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Parteien einigen sich auf Fairness-Abkommen für den Wahlkampf Foto: Kay Nietfeld/dpa
Parteien einigen sich auf Fairness-Abkommen für den Wahlkampf Foto: Kay Nietfeld/dpa
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Kurz und hart - so wird der Bundestagswahlkampf nach Einschätzung der Parteien und politischen Beobachter. Dennoch soll es fair zugehen - das haben SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP und Linke nun vereinbart.

Vor einem voraussichtlich harten Bundestagswahlkampf haben sich sechs Parteien auf ein Fairness-Abkommen verständigt. Es sieht unter anderem vor, auf persönliche Herabwürdigungen oder Angriffe auf das persönliche oder berufliche Umfeld von Politikerinnen und Politikern zu verzichten und respektvoll miteinander zu debattieren. 

Vereinbart wurde das Abkommen von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und der Linken, wie SPD und CDU mitteilten. AfD und BSW sind nicht daran beteiligt. Als Neuwahltermin wird der 23. Februar angestrebt. Heftige Wortgefechte rund um die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten die Sorge aufkommen lassen, dass der Wahlkampf besonders hitzig wird. 

So sagte Scholz im ZDF-„heute journal“ über seinen CDU-Herausforderer Friedrich Merz: „Fritze Merz erzählt gern Tünkram“. Tünkram ist Plattdeutsch und heißt so viel wie dummes Zeug. Auch die Union zeigte, dass sie nicht zimperlich mit dem politischen Gegner umgeht. So sagte CSU-Chef Markus Söder als Reaktion auf den Kanzler: „Olaf Scholz ist kein Vorbild mehr für die Demokratie und ist der peinlichste Bundeskanzler, den unser Land je hatte.“ 

Verzicht auf Fake News 

In der Wahlkampf-Vereinbarung bekennen sich die Parteien zum Verzicht auf Desinformationen (Fake News): „Solche bewusst falschen Informationen nutzen wir nicht für Wahlkampfzwecke – auch nicht, wenn sie von Dritten stammen, die keine Verbindung zu uns aufweisen.“ Auch dem Nutzen falscher Identitäten etwa mit Fake Accounts wird eine Absage erteilt: „Wir sind als Absender einer politischen Botschaft erkennbar, entweder durch ein im Wahlwerbemittel klar erkennbares Parteilogo oder durch den Account, mit dem ein Inhalt publiziert wird.“

Keine Gewalt gegen Wahlkämpfer

Für den Wahlkampf vor Ort sichern sich die Parteien gegenseitig zu, keine Gewalt gegen Wahlkämpfer etwa beim Aufhängen von Plakaten und gegen Wahlkampfstände anzuwenden. „Plakate politischer Konkurrenten dürfen nicht zerstört, beschädigt, ab- oder umgehängt werden“, heißt es in der Vereinbarung weiter.

Regeln für KI-Nutzung

Auch der digitale Wahlkampf und das Nutzen künstlicher Intelligenz soll fair erfolgen. So heißt es zum Beispiel: „Deepfake-Technologien nutzen wir nicht, um politischen Mitbewerbern Aussagen in den Mund zu legen, die sie nicht tatsächlich getätigt haben.“ Mit Hilfe von KI generiertes Bild-, Video- und Tonmaterial soll unmissverständlich und unübersehbar so gekennzeichnet werden. Mit den persönlichen Daten von Nutzerinnen und Nutzern werde verantwortungsvoll umgegangen.

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