Meinung Aus für Bürgerbegehren – Niederlage für Basisdemokratie

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Ein Kommentar von Stephan Schmidt
| 05.04.2025 09:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott, Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff und Jens Albowitz blicken auf den ablehnenden Bescheid der Verwaltung. Foto: Thomas Dirks
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott, Claus-Dieter Freimuth (von links), Hanna Barkhoff und Jens Albowitz blicken auf den ablehnenden Bescheid der Verwaltung. Foto: Thomas Dirks
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Im Brookmerland ist ein beantragtes Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Sportplatzes an Formalitäten gescheitert. Es gibt dabei viele Verlierer. Ein Kommentar.

Bürgerbegehren stärken das demokratische Bewusstsein. Ein Kreuz bei einem Kandidaten oder einer Partei zu machen, ist zwar die Grundlage unseres politischen Systems. Aber gerade die Möglichkeit, in der eigenen Stadt oder Gemeinde unmittelbar in den Entscheidungsprozess eingreifen zu können, ist ein Pfund, mit dem Deutschland wuchern kann – wenn schon nicht auf Landes- oder Bundesebene, dann wenigstens auf kommunaler. Umso bedauerlicher ist es dann, wenn solch ein Bürgervotum an Formalitäten scheitert.

Widerstand unter Bürgern

So geschehen jüngst in Brookmerland. Dort geht es um ein beantragtes Bürgerbegehren zum Erhalt der alten Sportanlage in Upgant-Schott. Der Platz soll nach Fertigstellung der zentralen Sportstätte in Marienhafe in Bauland umgewandelt werden. Dagegen regte sich Widerstand unter Bürgern, die das Vorhaben durch das Begehren kippen wollten. Doch der Samtgemeindeausschuss erklärte mit den Stimmen von SPD und der Wählergruppe „Moin“ den Antrag für unzulässig. Die Vertreter von BWG/SEB, CDU und BfB enthielten sich. Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (SPD) habe mitgeteilt, dass ein Ja zum Bürgerbegehren gegen geltendes Recht verstoßen würde. Er habe auf zwei Gutachten von Anwaltskanzleien verwiesen, die das festgestellt hätten.

Kritiker sehen „Geschmäckle“

Ende der Diskussion? Wohl kaum. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind enttäuscht. Sie kritisieren Politik und Verwaltung. Die Ablehnung habe ein „Geschmäckle“. Da in Niedersachsen bei der kommunalen Bauleitplanung keine Bürgerbegehren möglich seien, habe man rasch Fakten geschaffen und so ein mögliches Begehren ausgehebelt. Das ist schwer zu beweisen. Die Aussage zeugt aber vom Frust der beteiligten Bürger. Vertreter der Ratsgruppe BWG/SEB, BfB und CDU verteidigten sich gegen Kritik, vor dem Verwaltungschef Ihmels zu kuschen. Sie müssten seiner rechtlichen Einschätzung vertrauen – ob sie wollten oder nicht.

Ohnmacht und tiefere Gräben

Das Bürgerbegehren ist gescheitert, bevor die Bürger befragt wurden. Bedauerlich. Denn der Deckel wurde auf eine Diskussion gesetzt, die weiter köcheln wird. Zurück bleiben die Ohnmacht vieler Bürger und noch tiefere Gräben zwischen der Verwaltung und Teilen des Rates. Es ist eine Niederlage für viele Beteiligte – und die Basisdemokratie.

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